Blockchain: Crypto Valley Zug

Der Kanton Zug ist spätestens seit 2017 endgültig zum Crypto Valley geworden. Als Zuger Wirtschaftsanwälte wollen wir dies zum Anlass nehmen, Ihnen einen kurzen Einblick über Blockchain, Kryptowährungen und weitere zukunftsträchtige Blockchain-Anwendungen zu geben.

| Christian Maeder, Andrea Hauser

1. Blockchain

Wer Blockchain hört, denkt meistens an Bitcoin oder Kryptowährungen im Allgemeinen. Die Begriffe stehen jedoch für unterschiedliche Dinge: Blockchain ist die Technologie, welche (u.a.) bei Kryptowährungen verwendet wird. Eine Blockchain – wie die wortwörtliche Übersetzung aus dem Englischen „Kette von Transaktionsblöcken“ impliziert – ist eine kontinuierlich erweiterbare Kette von digitalen, mit Informationen gefütterten Datenblöcken (sog. Blocks), welche mittels kryptographischer Verfahren miteinander verkettet sind.

Jeder Block enthält die kryptographisch sichere Referenz auf den ihm vorangehenden Block, einen Zeitstempel und Transaktionsdaten. Zudem werden die Datenketten (Blockchains) als Schutz gegen Fälschungen (nach entsprechender Überprüfung) mehrfach dezentral auf allen Speichermedien des Blockchain-Netzwerks gespeichert, so dass die Datensätze jeweils auf einer Vielzahl von dezentralen Rechnersystemen identisch gespeichert sind. Auch die Aktualisierung erfolgt auf allen Speichermedien parallel. Die Blockchain macht Fälschungen damit (so gut wie) unmöglich.

2. Kryptowährungen

Die Blockchain ist vor allem im Zusammenhang mit Kryptowährungen bekannt. Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel bzw. Vermögenswerte. Sie sind im weitesten Sinne vergleichbar mit Bankguthaben, jedoch ohne Recht auf Barauszahlung in einer traditionellen Währung wie Schweizer Franken. Kryptowährungen können jedoch an speziellen Krypto-Börsenplätzen gehandelt werden. Es existieren bereits mehr als 1’000 Kryptowährungen und es kommen laufend neue hinzu. Bekannte und verbreitete Kryptowährungen sind zum Beispiel Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin und Dash.

Bei Kryptowährungen werden in den Blocks in erster Linie Transaktionen gespeichert. Die Blockchain einer Kryptowährung ist also eine Kette von Transaktionssammlungen. Wie der Name Kryptowährungen schon andeutet, kommen diese nicht ohne Verschlüsselung aus. Verschlüsselt wird aber nicht die Transaktion (diese ist öffentlich), sondern das Eigentum bzw. das Veräusserungsrecht. Das Eigentum an bzw. die Verfügungsgewalt über eine virtuelle Währungseinheit besitzt, wer über den geheimen, einzigartigen Private Key verfügt (vergleichbar eines Passwortes zum E-Mail-Account, mittels welchen E-Mails versandt werden können).

An der bis dato bekanntesten Kryptowährung Bitcoin lässt sich gut näher veranschaulichen, wie das Prinzip der Blockchain funktioniert: Bei Bitcoin werden Überweisungen von einem Zusammenschluss von Rechnern über das Internet mithilfe einer speziellen Peer-to-Peer-Anwendung abgewickelt, sodass anders als im herkömmlichen Bankverkehr keine zentrale Abwicklungsstelle (Bank) benötigt wird. Die einzige Bedingung für die Teilnahme am Bitcoin-Netzwerk ist der Betrieb eines Bitcoin-Clients; alternativ kann auch einer der Online-Dienste genutzt werden (z.B. für mobile Geräte). Dadurch unterliegt das Bitcoin-System keiner geographischen Beschränkung – ein Internetzugang genügt – und kann länderübergreifend eingesetzt werden. Eigentumsnachweise an Bitcoin können in einer persönlichen digitalen Brieftasche (digital wallets) gespeichert werden.

Das Fehlen einer zentralen Vermittler-Instanz sorgt nicht nur für ein beschleunigtes Abwicklungstempo, durch den dezentralen Ansatz nimmt auch die Sicherheit der Transaktionen deutlich zu.

3. Initial Coin Offerings / Token Generating Events

Kryptowährungen werden durch sog. Initial Coin Offerings (ICO) bzw. Token Generating Events (TGE) geschaffen. Unternehmen nützen heutzutage oft ICOs bzw. TGEs zur Kapitalgewinnung. Bei dieser Art der Finanzierung erhalten Anleger/Investoren nicht wie herkömmlich Firmenanteile (wie Aktien), sondern sog. Coins oder Token. Die Token können zu allerlei berechtigen, wie beispielsweise zum Erhalt von Gewinnanteilen, Rückzahlungen des Erwerbspreises oder zum Bezug von künftigen Dienstleistungen oder Produkten. Token können also vergleichbar wie Aktien ausgestaltet werden und im Wert steigen, falls sich das Blockchain-Unternehmen erfolgreich entwickelt.

Aus rechtlicher Sicht ist noch eine Vielzahl an Fragen zu den ICO / TGE offen. Je nach Ausgestaltung kann beispielsweise eine Bank- oder Effektenhändlerlizenz und/oder die Einhaltung von bestimmten Regeln im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen oder Geldwäschereibestimmungen erforderlich sein. Die ICO / TGE können jedoch auch zu Steuerfolgen auf Ebene der Gesellschaft und der Investoren führen. Falls Token mit Beteiligungsrechten vergleichbar sind, kann bei der Ausgabe die Emissionsabgabe anfallen und beim Handel mit Token die Umsatzabgabe (falls ein Effektenhändler involviert ist). Gewähren Token Ansprüche auf Dienstleistungen oder Produkte, so sind mehrwert-steuerliche Fragen zu klären. Je nach Ausgestaltung der Coins / Token sind diese zudem unterschiedlich in der Steuererklärung des Investors zu deklarieren.

4. Smart Contracts

Die Blockchain-Technologie hat in vielen Branchen zu zahlreichen innovativen Projekten und Entwicklungen geführt. Insbesondere konnte die schon lange existierende Idee des Smart Contracts durch die Blockchain wesentlich weiterentwickelt werden. Smart Contracts sind Verträge, die nach strikten Regeln automatisch abgewickelt werden. Mit Hilfe von Smart Contracts könnten also z.B. Aufträge nur unter bestimmten (variabel gestaltbaren) Konditionen automatisch bestätigt (etwa, wenn Bedingungen beidseitig erfüllt werden) und/oder automatisiert bezahlt werden. Dadurch können Personen oder Unternehmen, die einander nicht kennen, ohne Risiko und grossen Aufwand miteinander ins Geschäft kommen. Und es lässt sich die Vertrauenslücke schliessen, die entsteht, wenn wirtschaftliche Beziehungen in den digitalen Raum wandern. Ein Vorzeigebeispiel für Blockchain-Anwendung und Smart Contracts ist die Handelsfinanzierung. Das Import- und Exportgeschäft bietet sich deshalb an, weil zahlreiche Parteien über die ganze Welt verteilt sind und jeder darauf vertrauen muss, dass der ausgewiesene Stand des Geschäfts korrekt ist.

Darüber hinaus sind beispielhaft auch folgende Projekte und Ideen erwähnenswert:

  • Grundbuch auf der Blockchain;
  • Insurance Smart Contract für sofortige Entschädigung bei Flugverspätungen;
  • in der Logistik und im Supply Chain Management durch weltweite sichere Authentifizierung von Unique Assets (z.B. Container, Waggons).

Insbesondere dank der vereinfachten und beschleunigten Abwicklung und Sicherheit der Transaktionen und damit einhergehend oft einer Kostenersparnis hat die Blockchain-Technologie das Potenzial, bisherige Geschäftsmodelle in vielen Branchen in Frage zu stellen und abzulösen.

5. Vorreiterrolle des Kantons Zug

Der Kanton Zug nimmt bezüglich Kryptowährungen eine Vorreiterstellung ein: Überall auf der Welt kommt es täglich zur Gründung von Startups. Mittendrin steht oft die Schweiz – und vor allem das sog. Crypto Valley rund um Zug. Schon seit Jahren gilt Zug als Crypto Valley in Anspielung auf die Kryptowährung Bitcoin. Den Anfang des Fintech-Booms im Crypto Valley bildeten die Ansiedelungen von Bitcoin Suisse, Ethereum und Monetas. Mittlerweile haben sich weitere namhafte Unternehmen wie Lykke in Zug niedergelassen.

Der digitale Fortschritt wird von der Stadt Zug aktiv gefördert: So können Gebühren von bis zu CHF 200 bei Stadtzuger Behörden wie der Stadtverwaltung mit Bitcoins bezahlt werden. Weiter können weltweit erstmalig Stadtzuger Einwohner eine digitale, Blockchain-basierte Identität erhalten (diese ist mit der Ethereum-Blockchain verknüpft; Ziel dieser digitalen ID ist, dass diese inskünftig für e-Voting bei Abstimmungen genutzt werden können). Auch das Zuger Handelsregisteramt befasst sich seit geraumer Zeit mit den Themen Blockchain und Kryptowährungen. Unter anderem hat das Handelsregisteramt Zug im September 2017 als erstes Handelsregisteramt der Schweiz eine Sacheinlagegründung mittels Bitcoin ins Handelsregister eingetragen. Beim Handelsregisteramt Zug können mittlerweile Gebühren mit den Kryptowährungen Bitcoin und Ether bezahlt werden.

6. Herausforderungen

So viele Vorteile die Blockchain-Technologie und ihre Anwendungen auch mit sich bringen mögen, so bestehen insbesondere aus rechtlicher und steuerlicher Sicht gewisse Unsicherheiten. Die heutige Gesetzgebung ist zwar grundsätzlich technologieneutral. Dennoch ist aufgrund der Neuheit des Konstrukts unklar, ob bzw. in welchem Umfang die bestehende Gesetzgebung auch für Blockchain-Anwendungen gilt. Hier besteht erheblicher juristischer Abklärungsbedarf.

Noch ist vieles Zukunftsmusik. Gerne würden wir jedoch zusammen mit Ihnen die Zukunft zur Gegenwart werden lassen und Sie umfassend bei Ihren Blockchainprojekten – bei Fragen bezüglich Ansiedlung, Strukturierung und vielem mehr (siehe hier) – unterstützen.

 

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