In diesen aussergewöhnlichen COVID-19 Zeiten beschäftigen sich viele Menschen notgedrungen mit Krankheit oder gar dem Tod. Die Vorsorge wichtiger als je und die Frage, was mit dem eigenen Vermögen im Falle des Tods passieren soll, ist omnipräsent. Um seinen Willen in diesen Fällen möglichst umfassend abzusichern, können gewisse rechtliche Vorkehrungen getroffen werden. Der nachstehende Artikel gibt einen Überblick über die gesetzlichen Möglichkeiten.

Paul Thalmann
Grenzüberschreitende Fusion von der Schweiz nach Österreich
Im Rahmen der grenzüberschreitenden Kettenverschmelzung eines internationalen Anbieters von Versicherungen für Oldtimer aus der Schweiz über Österreich nach Deutschland begleiteten…
Stable Coins
Am 15. Januar 2020 nahm der Bundesrat an seiner Sitzung Kenntnis von den jüngsten Entwicklungen im Bereich der sogenannten Stable Coins und diskutierte dabei die Vorschläge von internationalen Regulierungsbehörden. Stable Coins sind auf Blockchain-Technologie basierende Tokens, die wertstabile Vermögenswerte abbilden oder mit solchen Vermögenswerten unterlegt sind.
Beschwerden in Submissionsverfahren: Ein weiterer grosser Erfolg für unsere Prozessanwälte
Erfolgreiche Abwehr zweier Beschwerden von Mitbietern im Submissionsverfahren.
Security Token Offering: Non-action Letter der FINMA für den Anbieter eines Token-Marktplatzes erhalten
Klärung der regulatorischen Fragen und Voraussetzungen für einen Anbieter eines Token-Marktplatzes in Zug. Der Token wird eine Beteiligung am Umsatz des Unternehmens einräumen und daher als Anlage-Token qualifizieren.
Blockchain: Bericht des Bundesrats
Am 14. Dezember 2018 hat der Bundesrat den Bericht der Arbeitsgruppe „Blockchain / ICO“ des Eidgenössischen Finanzdepartements der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Arbeitsgruppe hat geprüft, inwiefern in der Schweiz gesetzliche Anpassungen im Bereich Blockchain-Technologie und Distributed Ledger-Technologie (DLT) vorgenommen werden sollen.
Initial Coin Offering: FINMA non-action letter für die Ausgabe von krypto-basierten Kunst-Token erhalten
Mit der Unterstützung unserer Rechtsanwälte wurde ein non-action letter der FINMA für das Initial Coin Offering (ICO) eines krypto-basierten Anbieters…
Initial Coin Offering: Non-action Letter von der FINMA für kryptobasierten Zahlungsdienstleister erhalten
Reichlin Hess AG hat für den geplanten ICO eines kryptobasierten Zahlungsdienstleisters einen non-action Letter von der FINMA basierend auf der neuen Praxis gemäss Wegleitung vom 16. Februar 2018 erhalten.
Robotik und ihre Auswirkungen auf das Gesetz
Künstliche Intelligenz ist keine Science Fiction mehr. Im Zusammenhang mit den neuen Blockchain-basierten Technologien steht die Rechtswelt nicht nur vor großen Herausforderungen im Zivil- und Strafrecht, sondern erfährt auch eine Vielzahl neuer und spannender Rechtsinstrumente zur Bewältigung aktueller Wirtschaftsfragen.
FINMA publiziert Wegleitung zu Initial Coin Offerings
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt in der am 16. Februar 2018 publizierten Wegleitung dar, wie sie auf der Basis des bestehenden Finanzmarktrechts mit Unterstellungsanfragen zu Initial Coin Offerings umgehen wird.
Utility Token
Wir beraten die Ausgabe eines sogenannten Utility Tokens im Zusammenhang mit Schweizer Aufsichts-, Gesellschafts- und Steuerrecht.