In der Praxis werden Arbeitsverhältnisse oftmals mit einer Aufhebungsvereinbarung anstatt einer Kündigung aufgelöst. Aufhebungsvereinbarungen werden insbesondere dann geschlossen, wenn Arbeitsverhältnisse mit Führungskräften aufgelöst, umstrittene Forderungen abschliessend geregelt, Stellenwechsel vor Ablauf der Kündigungsfristen ermöglicht oder Beteiligungen am Geschäftsgewinn und an Bonusprogrammen vorzeitig abgegolten werden sollen.
Reichlin Hess verstärkt Partnerschaft
Wir freuen uns Ihnen das neue Mitglied in unserer Partnerschaft per 1. Januar 2023 vorzustellen.
„Da herrscht ein rechtsstaatliches Manko“
RA Simon Fricker hat sich im Interview mit der Zeitschrift plädoyer zum neuen Vorschlage des Bundesrates zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes geäussert.
Kantonsgericht Luzern stellt Fehler bei der Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung fest
Das Kantonsgericht Luzern hat sich mit dem wegweisenden Entscheid 5V 20 396 (LGVE 2021 III Nr. 2) zur Nichtberücksichtigung der Ferien- und Feiertagsentschädigung bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführten summarischen Verfahren bei im Monatslohn Angestellten geäussert.
Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse werden nicht verlängert
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 entschieden, die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht zu verlängern. Die Massnahmen der Covid-19-Verordnung Insolvenzrecht vom 16. April 2020 waren auf sechs Monate befristet und bis zum 19. Oktober 2020 anwendbar. Für die Verantwortlichen von Rechtsformen, die einer gesetzlichen Anzeigepflicht bei Kapitalverlust und bei Überschuldung unterstehen, bedeutet dies die Rückkehr zu den ordentlichen gesetzlichen Anzeigepflichten bei Kapitalverlust und bei Überschuldung.
Verpasste Chance zur Beseitigung der Diskriminierung zwischen Mann und Frau bei den Betriebszulagen
Das Bundesgericht lehnt eine Betriebszulage, wie sie z.B. für dienstleistende Frauen und Männer bezahlt wird, bei einer selbständigerwerbenden Mutter ab. Diese Ungleichbehandlung sei auf physische Unterschiede zwischen Mann und Frau zurückzuführen und deshalb nicht diskriminierend. Nach Ansicht des Bundesgerichts muss der Gesetzgeber aktiv werden und die gesetzliche Grundlage schaffen, damit Betriebszulagen auch an selbständigerwerbende Mütter ausbezahlt werden können.
Homeschooling nach COVID-19 – Bundesgericht bestätigt die Rechtmässigkeit der strengen Voraussetzungen
Das Bundesgericht hat in einem amtlich publizierten Entscheid bestätigt, dass die Kantone über die Voraussetzungen für das Homeschooling entscheiden können, solange damit eine ausreichende Grundschulbildung sichergestellt ist. Ein Anspruch auf Homeschooling lässt sich aus der Bundesverfassung nicht ableiten. Die Beschwerdeführerin scheiterte deshalb mit ihrem Begehren. Die Regelungen zum Homeschooling im Kanton Zug erscheinen im Lichte dieser aktuellen Rechtsprechung als verfassungskonform.
Urteil des Obergerichts Zürich – Keine Karenzentschädigung bei Wegfall des Konkurrenzverbotes
Das Obergericht Zürich entschied, dass mit dem Wegfall des Konkurrenzverbotes aufgrund einer Kündigung durch die Arbeitgeberin auch die Pflicht zur Bezahlung einer Entschädigung für das Konkurrenzverbot dahinfällt.
Durchsetzung eines arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbotes
Reichlin Hess hat eine Klientin (Arbeitgeberin) bei der superprovisorischen Durchsetzung eines arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbotes vertreten. Das zuständige Gericht hat der Arbeitnehmerin untersagt, Dokumente der vormaligen Arbeitgeberin zu verwenden und deren Kunden und Lieferanten zu kontaktieren. Dieses Ergebnis ist für die Klientin erfreulich, können damit doch ihre legitimen Geheimhaltungsinteressen gewahrt werden.
Der Kläger muss an der Schlichtungsverhandlung teilnehmen
Das Bundesgericht hatte im Entscheid 4A_416/2019 die Möglichkeit, sich grundsätzlich zur Frage der Teilnahmepflicht des Klägers an der Schlichtungsverhandlung zu äussern. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Kläger selbst dann an der Schlichtungsverhandlung teilnehmen muss, wenn die Beklagte bereits mitgeteilt hat, dass sie nicht an der Verhandlung teilnehmen werde.
Neues Verjährungsrecht
Motiv für die Revision des Verjährungsrechts bildete die unbefriedigende Situation im Zusammenhang mit Asbestopfern und die generelle, europäische Kritik bezüglich den kurzen Verjährungsfristen in der Schweiz. Nach über einem Jahrzehnt Diskussionen und Verhandlungen ist am 1. Januar 2020 das neue Verjährungsrecht in Kraft getreten. Dieses beinhaltet für die Praxis wesentliche Änderungen, welche insbesondere die Verjährungsfristen, Verjährungshemmung und –stillstand sowie den...