Initial Coin Offering: Non-action Letter von der FINMA für kryptobasierten Zahlungsdienstleister erhalten

Reichlin Hess AG hat für den geplanten Initial Coin Offering (ICO) eines kryptobasierten Zahlungsdienstleisters einen non-action letter von der FINMA erhalten. Über eine neue Software sollen die Einsatzmöglichkeiten von Kryptowährungen als Zahlungsmittel vergrössert werden. Die anlässlich des ICO ausgegebenen Token dienen der Bezahlung von Überweisungsgebühren. Der non-action Letter basiert auf der neuen Praxis der FINMA gemäss der Wegleitung vom 16. Februar 2018 im Zusammenhang mit Initial Coin Offerings und unterstellungsrechtlichen Fragestellungen.

Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen für Unternehmen in der Krypto- bzw. Blockchain-Branche finden Sie hier.

Christian Maeder
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
[email protected]
Paul Thalmann
Rechtsanwalt & Notar
[email protected]

Weitere News & Beiträge