SECO publiziert Monitoringbericht bezüglich Umsetzung Stellenmeldepflicht

Am 1. November 2019 hat das SECO einen Monitoringbericht zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht publiziert. Diese Meldepflicht gilt seit Juli 2018.

| Philipp Bachmann, Denise Brügger

Anhand der eingeführten Melde- und Verarbeitungsprozesse ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in ihrem Monitoringbericht zum Schluss gekommen, dass die Stellenmeldepflicht grundsätzlich gesetzeskonform und effizient umgesetzt wird. Die administrativen Abläufe zwischen den Arbeitgebern, den privaten Arbeitsvermittlern und den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) seien etabliert. Die Stellenmeldepflicht konnte funktionstauglich in das System der öffentlichen Arbeitsvermittlung eingepflegt werden.

Gemäss SECO war der Anstieg der Anzahl gemeldeter Stellen nach Einführung der Stellenmeldepflicht markant. Mit 120‘000 Meldungen und 200‘000 darin enthaltenen meldepflichtigen Stellen wurden den RAV im ersten Jahr seit Einführung nahezu dreimal mehr Stellen gemeldet als erwartet. Der grösste Teil (über 80%) der gemeldeten Stellen betraf die Hotellerie-, Gastro-, Bau- und Industriebranche.

Bearbeitung der Meldungen durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)

In über 98% der Fälle konnten die Stellenmeldungen innert eines Tages von den RAVs geprüft und im Internet auf www.arbeit.swiss publiziert werden. Die beim RAV registrierten Stellensuchenden können während den ersten fünf Tagen nach der Publikation exklusiv via ein persönliches Login auf die gemeldeten Stellen zugreifen.

Rund 55% der Meldungen von Arbeitgebern und privaten Arbeitsvermittlern konnten innert drei Tagen nach Publikation auf www.arbeit.swiss mit mindestens einem Bewerbungsvorschlag beantwortet werden. Bei 64‘000 Meldungen seitens der Arbeitgeber, zu denen die RAVs mindestens einen Bewerbungsvorschlag übermitteln konnten, führten rund 4‘800 Meldungen zu mindestens einer Anstellung einer vorgeschlagenen stellensuchenden Person. Der Fokus bleibt auch in Zukunft auf dem Primärziel, nämlich der erfolgreichen Vermittlung von stellensuchenden Personen innerhalb des fünftägigen Informationsvorsprungs mittels exklusiven Login-Zugangs.

Anpassung der Liste meldepflichtiger Berufe sowie Änderung des Schwellenwerts

Die angepasste Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2020 ist bereits auf www.arbeit.swiss abrufbar, wobei diese dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) untersteht und somit mit der Verordnung des WBF in definitiver Form erst per 01. Januar 2020 in Kraft tritt.

Die gesetzlich vorgesehene Anpassung des Schwellenwertes für meldepflichtige Berufe wird nach Ablauf der Übergangsfrist auf die Arbeitslosenquote von 5% vollzogen und tritt ebenfalls mit Neujahr in Kraft. Die erneuerte Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 löst somit die Bisherige (SBN 2000) entsprechend ab und bildet neu die Grundlage zur Bestimmung meldepflichtiger Berufe.

Die Medienmitteilung des SECO kann hier gefunden werden: https://www.admin.ch/gov/en/start/documentation/media-releases.msg-id-76872.html

Philipp Bachmann
Attorney-at-Law, Notary Public, LL.M. Certified Specialist SBA Employment Law
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Denise Brügger
Rechtsanwältin, LL.M.
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