Stable Coins

Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen in Sachen Distributed Ledger Technologie und Blockchain auf dem Laufenden zu sein und geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Anwendungen zu schaffen. Infolge dessen hat er im November 2019 eine Botschaft zum Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register verabschiedet.

| Christian Maeder, Paul Thalmann

Am 15. Januar 2020 nahm der Bundesrat an seiner Sitzung Kenntnis von den jüngsten Entwicklungen im Bereich der sogenannten Stable Coins und diskutierte dabei die Vorschläge und Vorarbeiten von internationalen Regulierungsbehörden wie derjenigen des Financial Stability Board (FSB). Der Bundesrat bestätigte erneut, dass die Schweiz grundsätzlich offen für Projekte sei, die die Kosten des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs senken und die Finanzinklusion fördern wollen. Allerdings wies der Bundesrat auch auf die regulatorischen Herausforderungen von Stable Coin-Projekten hinsichtlich der Finanzstabilität oder der Bekämpfung der Geldwäscherei hin. Deswegen setzt sich der Bundesrat für die internationale Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Zentralbanken und Aufsichtsbehörden ein, damit diese Herausforderungen möglichst zielführend gemeistert werden können.

Stable Coins sind auf Blockchain-Technologie basierende Tokens, die wertstabile Vermögenswerte abbilden oder mit solchen Vermögenswerten unterlegt sind, um Wertschwankungen zu verringern. Bei den unterliegenden Vermögenswerten kann es sich um offizielle Währungen handeln (CHF, Dollar, Euro) oder auch um Edelmetalle, Rohstoffen und Effekten. Angesichts der zunehmenden Anzahl von solchen Projekte hat sich auch die FINMA am 11. September 2019 zu diesem Thema geäussert und eine Wegleitung zur regulatorischen Einstufung und zu den entsprechenden Anforderungen an Stable Coin-Projekte veröffentlicht. Für die FINMA sind besonders die folgenden Schlüsselfragen für die regulatorische Beurteilung von Stable Coins Projekten relevant: die Rechtsgrundlage der Ansprüche von Stable Coin-Inhabern (Vertragsrecht oder Sachenrecht), die Aufteilung der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken zwischen den Inhabern und den Emittenten der Stable Coins, sowie die Art und Beschaffenheit der zugrunde liegenden Vermögenswerte (Währungen, Waren, Immobilien oder Wertpapiere). In der Praxis unterliegen solche Projekte aufgrund des Zahlungsmittelzwecks der Stable Coins praktisch immer den schweizerischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Je nach Strukturierung solcher Projekte sind auch Bewilligungspflichten nach dem Bankengesetz, dem Kollektivanlagengesetz und dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz zu berücksichtigen.

Im Juni 2019 hat Facebook angekündigt unter dem Namen Libra eine neue Kryptowährung zu schaffen, die an einen Währungskorb angebunden ist. Diese neue Kryptowährung soll von einem Verein mit Sitz in Genf herausgegeben werden. Nach einer ersten aufsichtsrechtlichen Einschätzung kam die FINMA zum Schluss, dass das Libra Projekt als Zahlungssystem einzustufen sei, welches eine entsprechende Bewilligung nach dem schweizerischen Finanzinfrastrukturgesetz erfordern würde. Als Zahlungssystem wäre das Libra-Projekt automatisch auch zur Einhaltung der schweizerischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei verpflichtet. Je nach der spezifischen Ausgestaltung und den von Libra angebotenen Dienstleistungen wären möglicherweise zusätzliche Anforderungen zu erfüllen.

Christian Maeder
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
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Paul Thalmann
Rechtsanwalt & Notar
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