Ehegüter- und Erbrecht

Unsere Anwälte unterstützen Klienten bei der Ausarbeitung von massgeschneiderten Lösungen im Ehegüterrecht, im Erbrecht sowie zudem in ausgewählten Aspekten des Erwachsenenschutzrechts. Wir erbringen kompetente, zielführende Beratung, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Nachlassplanung und Nachfolgeregelungen
  • Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen
  • Eheverträge
  • Konkubinatsverträge
  • Erbverträge
  • letztwillige Verfügungen/Testamente
  • Errichtung von Stiftungen und Trusts
  • Willensvollstreckungen
  • Erbteilungen
  • Rechtsvertretung in (aussergerichtlichen und gerichtlichen) Prozessen im Ehegüterrecht und im Erbrecht

Nachlassplanung

Unsere Beratung umfasst die Regelung der Vermögensverhältnisse unserer Klienten im Hinblick auf den Tod, namentlich durch Ausarbeitung von Lösungen, die den Bedürfnissen unserer Klienten entsprechen, und deren anschliessende Umsetzung, sowohl in einfachen wie auch in komplexen Verhältnissen, sei es z.B. aufgrund eines internationalen Kontextes, komplizierter Familienstrukturen oder infolge Generationenwechsel in Familienunternehmen. Unser Team von erfahrenen und spezialisierten Steuerberatern unterstützt unsere Klienten zudem in allen mit der Nachlassplanung zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Bei der Umsetzung setzen wir verschiedenen Mittel ein, namentlich Eheverträge, Erbverträge, Testamente, Konkubinatsverträge aber auch öffentlichen Urkunden zur Errichtung von Stiftungen oder Trusts und weitere Verträge, wie z.B. zur Umsetzung der Generationennachfolge. Dank unserer Notare können auch die notariell zu beurkundenden Geschäfte unmittelbar und effizient abgeschlossen werden.

Erbteilung

Unsere Anwaltskanzlei begleitet Erben bei der Regelung des Nachlasses bzw. der Nachlassteilung nach Tod sowohl in nationalen als auch internationalen Verhältnissen. Unsere Anwälte amten als Willensvollstrecker und beraten bei der Nachlassteilung. Die Begleitung umfasst die Vorbereitung der Erbteilung, insbesondere die Unterstützung der Erben in sämtlichen erbrechtlichen Belangen, die für die Feststellung und Bewertung des Nachlassvermögens notwendigen Massnahmen, das Aufsetzen von (partiellen oder umfassenden) Erbteilungsverträgen und die physische Erbteilung.

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