Per 1. Juni 2021 oder nach Vereinbarung suchen wir vorab für die Bereiche Corporate / Transactions / Commercial Contracts und Blockchain / DLT / Regulatory eine/n oder zwei

Abschaffung Inhaberaktien: Deadline!
Inhaberaktien sind nur noch zulässig, wenn eine Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet hat. Falls dies nicht der Fall ist, so müssen Inhaberaktien bis spätestens 30. April 2021 in Namenaktien umgewandelt werden. Die Umwandlung bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar.
Kryptowährungen: Steuerwerte 2020 für die Vermögenssteuer
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Kursliste für Fremdwährungen und Kryptowährungen per 31. Dezember 2020 veröffentlicht. Die Wechselkurse werden für die Festlegung des Steuerwerts von Fremdwährungen und Kryptowährungen benötigt, welche jeweils in der privaten Steuererklärung als steuerbares Vermögen zu deklarieren sind.
EU Wachstumsprospekt für Schweizer Startup eingereicht
In Zusammenarbeit mit Kollegen in der EU haben wir einen EU Wachstumsprospekt für den öffentlichen Verkauf von Partizipationsscheinen eines Startups im Crypto Valley in verschiedenen EU Ländern eingereicht.
Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse werden nicht verlängert
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 entschieden, die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht zu verlängern. Die Massnahmen der Covid-19-Verordnung Insolvenzrecht vom 16. April 2020 waren auf sechs Monate befristet und bis zum 19. Oktober 2020 anwendbar. Für die Verantwortlichen von Rechtsformen, die einer gesetzlichen Anzeigepflicht bei Kapitalverlust und bei Überschuldung unterstehen, bedeutet dies die Rückkehr zu den ordentlichen gesetzlichen Anzeigepflichten bei Kapitalverlust und bei Überschuldung.
Betreibung bleiben auch nach erfolglosem Rechtsöffnungsverfahren sichtbar
Mit diesem Entscheid hat das Bundesgericht die Frage geklärt, ob ein erfolgloses Rechtsöffnungsverfahren ebenfalls die Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte gestützt auf Art. 8 Abs. 3 lit. d SchKG rechtfertigt. Die Antwort des Bundesgerichts ist nein. Auch ein erfolgloses Rechtsöffnungsbegehren führt dazu, dass eine Betreibung für Dritte weiterhin ersichtlich ist. Will der (vermeintliche) Schuldner die Bekanntgabe der Betreibung an Dritte dennoch verhindern, kann und muss er selber aktiv werden und gegen den (vermeintlichen Gläubiger) Klage auf Aufhebung der Betreibung bzw. Nichtbestand der Forderung führen.
Kanton Zug ermöglicht Steuerzahlungen mit Kryptowährungen
Der Kanton Zug hat in einer Medienmitteilung vom 3. September 2020 mitgeteilt, dass ab Februar 2021 die Zahlung von Steuern mittels Kryptowährungen möglich sein wird. Akzeptiert werden die Währungen Bitcoin (BTC) und Ether. Die neue Zahlungsmöglichkeit wird sowohl Gesellschaften wie auch Privatpersonen zur Verfügung stehen.
Konkurrenzverbot in Arbeitsverträgen
Gerne können Sie hier unseren Beitrag in der Zeitschrift Fokus Rechtsguide 2020 zum nachvertraglichen Konkurrenzverbot nachles
COVID-19 im Schweizer Erbrecht
In diesen aussergewöhnlichen COVID-19 Zeiten beschäftigen sich viele Menschen notgedrungen mit Krankheit oder gar dem Tod. Die Vorsorge wichtiger als je und die Frage, was mit dem eigenen Vermögen im Falle des Tods passieren soll, ist omnipräsent. Um seinen Willen in diesen Fällen möglichst umfassend abzusichern, können gewisse rechtliche Vorkehrungen getroffen werden. Der nachstehende Artikel gibt einen Überblick über die gesetzlichen Möglichkeiten.
Steuerfolgen der Liquidation von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in der Schweiz
Stellen Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften ihre Geschäftstätigkeit ein, sind sie zu liquidieren. In diesem Newsletter werden kurz die Abläufe der Liquidation erläutert sowie die steuerrechtlichen Folgen.
Verpasste Chance zur Beseitigung der Diskriminierung zwischen Mann und Frau bei den Betriebszulagen
Das Bundesgericht lehnt eine Betriebszulage, wie sie z.B. für dienstleistende Frauen und Männer bezahlt wird, bei einer selbständigerwerbenden Mutter ab. Diese Ungleichbehandlung sei auf physische Unterschiede zwischen Mann und Frau zurückzuführen und deshalb nicht diskriminierend. Nach Ansicht des Bundesgerichts muss der Gesetzgeber aktiv werden und die gesetzliche Grundlage schaffen, damit Betriebszulagen auch an selbständigerwerbende Mütter ausbezahlt werden können.
Homeschooling nach COVID-19 – Bundesgericht bestätigt die Rechtmässigkeit der strengen Voraussetzungen
Das Bundesgericht hat in einem amtlich publizierten Entscheid bestätigt, dass die Kantone über die Voraussetzungen für das Homeschooling entscheiden können, solange damit eine ausreichende Grundschulbildung sichergestellt ist. Ein Anspruch auf Homeschooling lässt sich aus der Bundesverfassung nicht ableiten. Die Beschwerdeführerin scheiterte deshalb mit ihrem Begehren. Die Regelungen zum Homeschooling im Kanton Zug erscheinen im Lichte dieser aktuellen Rechtsprechung als verfassungskonform.