Reichlin Hess hat Holcim bei der Investition in die KLARK AG beraten

Die Holcim (Schweiz) AG hat über eine Kapitalerhöhung der KLARK AG eine Beteiligung von 20% an der Gesellschaft erworben. Damit halten fünf Aktionäre je 20% der KLARK AG: die bisherigen Aktionäre Logbau AG, Toggenburger AG, Novakies AG und Ulrich Imboden AG sowie neu die Holcim (Schweiz) AG. Die Beteiligung stärkt die Weiterentwicklung des Klimabetons KLARK. Für Holcim ist sie ein...

Reichlin Hess hat Holcim beim Erwerb einer Beteiligung an der Inkoh AG beraten

Die Holcim (Schweiz) AG hat gemeinsam mit der Axpo Biomasse AG und der Terre-Suisse AG eine Beteiligung an der Inkoh AG erworben, einer Tochtergesellschaft der Zindel United Holding AG und einer führenden Schweizer Produzentin hochwertiger Pflanzenkohle. Im Rahmen der Transaktion verkaufte die Zindel United Holding AG 60 % der Aktien an der Inkoh AG an die drei neuen Investoren, bleibt...

Die Zukunft der anwaltlichen Honorierung

In der aktuellen Ausgabe (3/2026) der Anwaltsrevue (abrufbar auf Deutsch und Französisch unter anwaltsrevue.recht.ch; englische Übersetzung verfügbar unter The Future of Legal Fees | Reichlin Hess) publizierte Dr. Paul Thalmann als Vorstandsmitglied des SAV einen Beitrag zur Zukunft der anwaltlichen Honorierung. Unter dem Titel «The Billable Hour is dead, long live the Billable Hour!» geht er der Frage nach, weshalb...

Leiturteil des Bundesgerichts zur Besteuerung einer Entschädigung wegen fristloser Kündigung vom 19. Januar 2026 (9C_96/2024)

Das Bundesgericht hat in einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 19. Januar 2026 (9C_96/2024) erstmals über die Besteuerung einer Entschädigung zufolge unrechtmässiger fristloser Kündigung entschieden. Bereits im Jahre 2022 qualifizierte das Bundesgericht eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung als steuerfreie Genugtuungssumme (BGE 148 II 551).

Fusion Helvetia und Baloise

Am 23. Mai 2025 genehmigten die Aktionärinnen und Aktionäre von Helvetia und Baloise die von diesen beiden Versicherungsgruppen angekündigte Fusion zur «Helvetia Baloise Holding AG». Dieser Zusammenschluss ist ein Meilenstein der Schweizer Versicherungsgeschichte. Mit einem kombinierten Geschäftsvolumen von CHF 20 Mrd. in acht Ländern wird Helvetia Baloise Holding AG zur zweitgrössten Versicherungsgruppe der Schweiz und zu einem der führenden Versicherer...

Steuersätze 2025 für Unternehmen und natürliche Personen in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz

Steuern werden in der Schweiz auf Bundesebene, kantonaler Ebene und kommunaler Ebene erhoben. Dies gilt insbesondere für die Gewinnsteuern und Kapitalsteuern bei juristischen Personen, wie auch für die Einkommenssteuern und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen. Die Steuerbelastung kann sich zwischen den Kantonen und auch innerhalb eines Kantons zwischen einzelnen Gemeinden merklich unterscheiden.

Steuerfolgen beim Rückkauf und Verkauf eigener Aktien

Im Zusammenhang mit dem Rückkauf und Verkauf von eigenen Aktien durch eine Aktiengesellschaft stellen sich diverse steuerrechtliche Fragen in der Schweiz. Betroffen sind die Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Verrechnungssteuer, Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und Stempelabgaben. Das Bundesgericht hat in letzter Zeit einige der offenen Fragen behandelt. Nachfolgend werden einzelne steuerrechtliche Punkte im Zusammenhang mit eigenen Aktien näher erläutert.

Erbschafts- und Schenkungssteuerinitiative der Juso

Die Partei Juso (Jungsozialistinnen und -sozialisten) hat eine Volksinitiative zur Einführung einer neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene zustande gebracht. Somit muss das Schweizer Volk wohl frühstens im Jahr 2026 darüber abstimmen. Bei Annahme der Volksinitiative würden Nachlässe und Schenkungen über CHF 50 Mio. einer Steuer von 50% unterliegen. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass die Initiative angenommen wird. Der Grossteil der politischen Parteien lehnt sie ab. Eine 100%-Garantie besteht natürlich nicht, weswegen betroffene Personen vorab Massnahmen zur Vermeidung oder Reduktion einer solchen Steuer prüfen sollten.

Neues Internationales Erbrecht

Am 1. Januar 2025 treten neue erbrechtliche Regelungen im schweizerischen internationalen Privatrecht (IPRG) in Kraft. Auslöser der Revisionsbestrebungen ist in erster Linie die 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Diese bezweckt u.a. eine Ver-einfachung der Nachlassplanung und Nachlassabwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug. Das internationale Erbrecht der Schweiz (im 6. Kapitel des IPRG) wird im Rahmen der Revisi-on modernisiert und an die Rechtsentwicklung im Ausland angepasst. Einerseits wird die Par-teiautonomie gestärkt, andererseits das Risiko von Zuständigkeitskonflikten mit ausländischen Behörden, vorab in der EU, vermindert. Durch die teilweise Harmonisierung des schweizeri-schen internationalen Erbrechts mit der EuErbVO sollen Entscheidungswidersprüche im Ver-hältnis zu den EuErbVO-Mitgliedstaaten verhindert werden. Dies soll insbesondere durch eine verbesserte Koordination der beidseitigen Entscheidungskompetenzen erfolgen, indem soweit möglich die Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln angeglichen werden oder, wo dies nicht möglich ist, darauf hingewirkt wird, dass beide Seiten dasselbe Recht anwenden.