Arbeitsrecht

Beratung im gesamten Gebiet des privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitsrechts

Wir beraten unsere Klienten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, umfassend in allen privat- und öffentlich-rechtlichen (inklusive steuerrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen) Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis. Unsere Anwälte verfügen über grosses Fachwissen und fundierte Erfahrung im Arbeitsrecht und verfügen teilweise auch über den Titel Fachanwalt SAV Arbeitsrecht.

Zu unseren Klienten zählen grössere und auch kleinere (KMU) renommierte in- und ausländische Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Privatpersonen.

Insbesondere unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Ausarbeitung und Überprüfung von Individualarbeitsverträgen und Musterarbeitsverträgen
  • Ausarbeitung und Überprüfung von Personalreglementen, Spesenreglementen, Fahrzeugreglementen, Codes of Conduct und dgl.
  • Ausarbeitung von Personalverordnungen für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber
  • Ausarbeitung und Überprüfung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Beratung bei der Beendigung von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, insbesondere ordentlichen und ausserordentlichen (fristlosen) Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen sowie Freistellungen
  • Beratung bei der Beendigung von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen
  • Beratung bei Restrukturierungsvorgängen (Betriebsübergang, Massenentlassungen und Sozialpläne)
  • Beratung betreffend Arbeitszeugnisse
  • Arbeitsrechtliche Schulung von Mitarbeitern, insbesondere von Mitarbeitern der HR-Abteilung
  • Beratung bei Einführung von Kurzarbeit
  • Beratung bei der Einführung von neuen Arbeitszeitmodellen und Arbeitszeiterfassungsmethoden
  • Beratung bei der Einholung Arbeitsbewilligung für Drittstaatsangehörige sowie Angehörige von EU-/EFTA-Staaten
  • Beratung bei Nacht- und Sonntagsarbeit
  • Beratung betreffend die Anstellung und die Arbeitsverhältnisse von besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmern (Schwangere, Minderjährige, ältere Arbeitnehmer etc.) und in Fällen von Arbeitsverhinderung infolge Krankheit (z.B. Burnout)
  • Beratung in Gleichstellungsfragen
  • Beratung in Konfliktsituationen am Arbeitsplatz

Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmer in privatrechtlichen Arbeitsstreitigkeiten

Unsere Rechtsanwälte vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor arbeitsrechtlichen Schlichtungsstellen, staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten und kantonalen Einigungsämtern im Kanton Zug sowie in der ganzen Deutschschweiz.

Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmer in öffentlich-rechtlichen Arbeitsstreitigkeiten

Unsere Rechtsanwälte vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im erstinstanzlichen Verfahren sowie vor staatlichen Rechtsmittelinstanzen im Kanton Zug sowie der ganzen Deutschschweiz.

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