Reichlin Hess
Ihre Anwaltskanzlei für Wirtschafts- und Steuerrecht in Zug

 

Wir von Reichlin Hess AG sind Ihr Team von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerexperten. Seit 1981 können Sie auf unsere Erfahrung zählen – und darauf, dass wir am dynamischen internationalen Handels- und Finanzplatz Zug die Zukunft im Blick behalten.

Ob Sie aus dem In- oder Ausland stammen und ob Sie ein Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen oder eine Privatperson sind: Als schlagkräftige Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare mit serviceorientiertem Backoffice stehen wir an Ihrer Seite. Sie profitieren nicht nur von unserer Expertise, sondern ebenso von unserem Netzwerk, das wir über 40 Jahre im «Crypto Valley» Zug aufgebaut haben.

Vertrauen bildet die Basis, um Sie darin zu unterstützen, Werte zu schaffen – und zu verteidigen. Gerne beraten wir Sie in allen Fragen des vielfältigen Rechts.

«Wir sind etabliert,

aber stellen uns dem Wandel.»

Paul Thalmann, Partner

Unser Team
Ihre Spezialistinnen und Spezialisten für alle Fälle

 

So vielseitig unser geballtes Fachwissen in der Crew ist, etwas vereint uns: Die Leidenschaft, mit der wir uns in Ihre Herausforderungen einarbeiten. Das hilft uns, Chancen schnell zu erkennen und uns effektiv für Ihre Rechte einzusetzen.

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News

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EU-Wachstumsprospekt für AI-Start-up mit Sitz in der Schweiz genehmigt

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg hat einen EU-Wachstumsprospekt genehmigt, den wir in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen in Luxemburg für den öffentlichen Verkauf von Beteiligungspapieren durch ein Schweizer Start-up, welches sich mit der Entwicklung von Software auf Basis von künstlicher Intelligenz beschäftigt, eingereicht haben.

Erbrechtsrevision 2023

Die Reduktion der gesetzlichen Pflichtteile per 1. Januar 2023 bringt neue Gestaltungsspielräume für den Erblasser. Treffen Sie frühzeitig Vorkehrungen und überprüfen Sie Ihr bestehendes Testament oder Erbvertrag. Sorgfältige Nachlassplanung erleichtert die Nachlassabwicklung und reduziert potentielle Konflikte unter den Erben oder Begünstigten. Unsere Anwälte freuen sich, Sie auf diesem Weg zu begleiten.

Karriere bei Reichlin Hess AG

Per 1. Juni 2021 oder nach Vereinbarung suchen wir vorab für die Bereiche Corporate / Transactions / Commercial Contracts und Blockchain / DLT / Regulatory eine/n oder zwei

Beiträge Recht & Steuern

Gut zu wissen

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Die Wirksamkeit Privatorischer Klauseln in Verfügungen von Todes wegen

Erben ist erfahrungsgemäss eine besonders emotionale Angelegenheit. Um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden und nicht noch zusätzliche Unklarheiten zu schaffen, empfiehlt es sich keine standardmässigen, formelhaften privatorischen Klauseln zu verwenden, sondern im Einzelfall zu prüfen, ob eine solche Klausel Sinn macht und diese bei Bedarf auf den Fall zugeschnitten zu formulieren.

Steuern und Sozialversicherungen bei ausländischen Verwaltungsräten von Schweizer Gesellschaften

Für Verwaltungsräte schweizerischer Unternehmen stellen sich diverse steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen, wenn sie ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben. Bei der Besteuerung kommen dabei die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung. Ist der Verwaltungsrat Bürger der EU, regelt zudem das Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU, in welchem Land Sozialversicherungsabgaben zu bezahlen sind.

Aufhebungsvereinbarung – Königsweg zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Fallstricken

In der Praxis werden Arbeitsverhältnisse oftmals mit einer Aufhebungsvereinbarung anstatt einer Kündigung aufgelöst. Aufhebungsvereinbarungen werden insbesondere dann geschlossen, wenn Arbeitsverhältnisse mit Führungskräften aufgelöst, umstrittene Forderungen abschliessend geregelt, Stellenwechsel vor Ablauf der Kündigungsfristen ermöglicht oder Beteiligungen am Geschäftsgewinn und an Bonusprogrammen vorzeitig abgegolten werden sollen.

Aktienrechtsflash

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Neues Schweizer Aktienrecht

Virtuelle GV von privaten Gesellschaften: Verzicht auf den UNAB - Teleologische Navigation zwischen gesetzgeberischem Muster- und Sündenfall