Das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich hat sich in einem neueren Entscheid mit der Besteuerung von Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Aktien und der Abgrenzung zu Arbeitsentgelt befasst. Im Grundsatz ist der Gewinn aus dem Verkauf von Aktien bzw. Beteiligungen bei natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz steuerfrei. Einige wichtige Ausnahmen sollten jedoch beachtet werden.