Das Obergericht Zürich entschied, dass mit dem Wegfall des Konkurrenzverbotes aufgrund einer Kündigung durch die Arbeitgeberin auch die Pflicht zur Bezahlung einer Entschädigung für das Konkurrenzverbot dahinfällt.
Das Obergericht Zürich entschied, dass mit dem Wegfall des Konkurrenzverbotes aufgrund einer Kündigung durch die Arbeitgeberin auch die Pflicht zur Bezahlung einer Entschädigung für das Konkurrenzverbot dahinfällt.