Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt in der am 16. Februar 2018 publizierten Wegleitung dar, wie sie auf der Basis des bestehenden Finanzmarktrechts mit Unterstellungsanfragen zu Initial Coin Offerings umgehen wird.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt in der am 16. Februar 2018 publizierten Wegleitung dar, wie sie auf der Basis des bestehenden Finanzmarktrechts mit Unterstellungsanfragen zu Initial Coin Offerings umgehen wird.