Das Kantonsgericht Luzern hat sich mit dem wegweisenden Entscheid 5V 20 396 (LGVE 2021 III Nr. 2) zur Nichtberücksichtigung der Ferien- und Feiertagsentschädigung bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführten summarischen Verfahren bei im Monatslohn Angestellten geäussert.