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Initial Coin Offering: Steuerruling zur Behandlung eines Asset Tokens erhalten
Reichlin Hess hat ein Ruling einer kantonalen Steuerverwaltung betreffend die Behandlung der Ausgabe eines sogenannten Asset Tokens im Rahmen eines Initial Coin Offerings erhalten. Kurz zusammengefasst beinhaltet der auszugebende Token ein Recht zur Partizipation an den zukünftigen Umsätzen einer krypto-basierten Plattform. Das Steuerruling bestätigt, dass die Zahlungen an die Token-Inhaber steuerlich abzugsfähigen Aufwand darstellen. Zudem werden die Einkünfte aus dem Initial Coin Offering in eine Rückstellung gebucht und die Rückstellung im Zusammenhang mit den zukünftigen Entwicklungskosten aufgelöst. Diese vorteilhafte gewinnsteuerliche Behandlung ist ein wichtiges Element für die erfolgreiche Durchführung eines ICO eines solchen Asset Tokens. Die Schweiz bietet mit der Möglichkeit solcher Steuerrulings und der frühzeitigen Klärung wichtiger steuerrechtlicher Fragen einen wesentlichen Standortvorteil.
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