Reichlin Hess AG freut sich, dadurch ihre Arbeitsrechtspraxis weiter verstärken zu können.
Reservezuteilung und Gewinnverwendung im neuen Aktienrecht
Im Rahmen der Aktienrechtsrevision wurden die Bestimmungen zu den Reserven neu strukturiert und dem Rechnungslegungsrecht angepasst (Art. 671 – 673 OR) sowie die Reihenfolge ihrer Verrechnung mit Verlusten festgelegt (Art. 674 OR).