Reichlin Hess beteiligt sich ebenfalls aktiv an der vom Advokatenverein des Kantons Zug lancierten Hotline für Zuger KMU. Unsere Spezialisten im Arbeits-, Miet- und Gesellschafsrecht stehen den Zuger KMU am Freitag, 3. April 2020 und Montag, 6. April 2020 über die Hotline 0800 525 010 zur Verfügung.
Die eidgenössischen und kantonalen Steuergesetze sehen vor, dass gemeinnützige Institutionen von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreit werden. Damit diese Steuerbefreiung zur Anwendung kommt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Nachfolgend werden diese erläutert.
RA Simon Fricker hat sich im Interview mit der Zeitschrift plädoyer zum neuen Vorschlage des Bundesrates zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes geäussert.