Steuerwerte 2022 von Kryptowährungen in der Kursliste der ESTV
Die Eigentümer von Kryptowährungen müssen den Bestand und den Steuerwert per 31. Dezember 2022 in ihrer Steuererklärung 2022 deklarieren. Dabei ist der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV in der Kursliste publizierte Kurswert massgebend.