Aufhebungsvereinbarung – Königsweg zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Fallstricken

In der Praxis werden Arbeitsverhältnisse oftmals mit einer Aufhebungsvereinbarung anstatt einer Kündigung aufgelöst. Aufhebungsvereinbarungen werden insbesondere dann geschlossen, wenn Arbeitsverhältnisse mit Führungskräften aufgelöst, umstrittene Forderungen abschliessend geregelt, Stellenwechsel vor Ablauf der Kündigungsfristen ermöglicht oder Beteiligungen am Geschäftsgewinn und an Bonusprogrammen vorzeitig abgegolten werden sollen.

Simon Fricker
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht
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Philipp Bachmann
Rechtsanwalt & Notar, LL.M.
[email protected]

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