Steuersätze für Unternehmen und natürliche Personen in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz (Update 2024)

Steuern werden in der Schweiz auf Bundesebene, kantonaler Ebene und kommunaler Ebene erhoben. Dies gilt insbesondere für die Gewinnsteuern und Kapitalsteuern bei juristischen Personen, wie auch für die Einkommenssteuern und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen. Die Steuerbelastung kann sich zwischen den Kantonen und auch innerhalb eines Kantons zwischen einzelnen Gemeinden merklich unterscheiden.

Unternehmen: Steuersätze der Gewinn- und Kapitalsteuern (2024)

Nachfolgend werden die Gewinn- und Kapitalsteuersätze für Unternehmen / juristische Personen in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz für das Jahr 2024 aufgeführt. Gezeigt werden die effektiven Steuersätze, also die Gewinnsteuerbelastung auf dem Gewinn vor Steuern (da es sich bei den Gewinnsteuern um abzugsfähigen Aufwand handelt). In den Steuersätzen inbegriffen sind die Steuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Dargestellt sind die Kantonshauptorte und die jeweils steuergünstigste Gemeinde des Kantons.

Kanton Zug

Stadt Zug: Gewinnsteuer 11.8%, Kapitalsteuer 0.07%
Gemeinde Baar: Gewinnsteuer 11.8%, Kapitalsteuer 0.07%

Kanton Luzern

Stadt Luzern: Gewinnsteuer 12.1%, Kapitalsteuer 0.18%
Gemeinde Meggen: Gewinnsteuer 11.2%, Kapitalsteuer 0.14%

Kanton Zürich

Stadt Zürich: Gewinnsteuer 19.6%, Kapitalsteuer 0.17%
Gemeinde Kilchberg: Gewinnsteuer 17.3%, Kapitalsteuer 0.13%

Kanton Schwyz

Gemeinde Schwyz: Gewinnsteuer 13.9%, Kapitalsteuer 0.01%
Gemeinden Wollerau / Feusisberg-Schindellegi: Gewinnsteuer 11.8%, Kapitalsteuer 0.01%

Die Kapitalsteuer wird grundsätzlich auf dem bilanzierten Eigenkapital erhoben. Je nach Kanton und Struktur der bilanzierten Aktiven lässt sich die Kapitalsteuer unter Umständen reduzieren. Zum Beispiel werden im Kanton Zug nur 2% des Eigenkapitals, das auf qualifizierende Beteiligungen, Konzerndarlehen und Patente entfällt, in die Berechnung einbezogen,

Privatpersonen und Selbständigerwerbende: Steuersätze der Einkommenssteuern (2024)

Nachfolgend werden Beispiele für die Steuersätze der Einkommenssteuern in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz für das Jahr 2024 aufgeführt (inkl. Bundessteuer, kantonale und kommunale Steuern). Diese Steuern sind in der Regel progressiv ausgestaltet: Je höher die steuerbaren Faktoren, umso höher die Steuersätze. Zudem kommen unterschiedliche Tarife für Verheirate und Nicht-Verheiratete zur Anwendung. Kantonal unterschiedlich ist auch die Höhe von allfälligen Abzügen. Die nachfolgenden Beispiele zeigen nur die Steuerbelastung für Verheiratete (ohne Kirchensteuer) auf dem schlussendlich steuerbaren Einkommen, ohne die unterschiedlichen Abzüge zu berücksichtigen.

Kanton Zug

Stadt Zug: 10.1% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 20.1% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Gemeinde Baar: 10.0% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 20.0% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000

Kanton Luzern

Stadt Luzern: 16.7% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 27.3% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Gemeinde Meggen: 13.8% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 23.4% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000

Kanton Zürich

Stadt Zürich: 17.1% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 32.1% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Gemeinde Kilchberg: 14.3% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 27.4% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000

Kanton Schwyz

Gemeinde Schwyz: 14.0% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 22.6% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Gemeinden Wollerau / Freienbach: 9.9% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 17.8% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000

Privatpersonen und Selbständigerwerbende: Steuersätze der Vermögenssteuern (2024)

Die Vermögenssteuern werden auf Kantons- und Gemeindeebene erhoben. Nachfolgend werden Beispiele für die Vermögenssteuersätze in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz für das Jahr 2024 aufgeführt. In den Kantonen Zug und Zürich sind die Vermögenssteuersätze progressiv ausgestaltet: Je höher die steuerbaren Faktoren, umso höher die Steuersätze. Kantonal unterschiedlich ist auch die Höhe von allfälligen Freibeträgen.

Kanton Zug

Stadt Zug: 0.09% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.21% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Gemeinde Baar: 0.08% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.21% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000

Kanton Luzern

Stadt Luzern: 0.24% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.24% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Gemeinde Meggen: 0.19% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.19% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000

Kanton Zürich

Stadt Zürich: 0.10% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.47% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Gemeinde Kilchberg: 0.08% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.37% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000

Kanton Schwyz

Gemeinde Schwyz: 0.20% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.20% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Gemeinden Wollerau / Freienbach: 0.12% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.12% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Steuerexperten und Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

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Benno Hinni
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
[email protected]
Christian Maeder
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
[email protected]

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