Unternehmen: Steuersätze der Gewinn- und Kapitalsteuern (2024)
Nachfolgend werden die Gewinn- und Kapitalsteuersätze für Unternehmen / juristische Personen in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz für das Jahr 2024 aufgeführt. Gezeigt werden die effektiven Steuersätze, also die Gewinnsteuerbelastung auf dem Gewinn vor Steuern (da es sich bei den Gewinnsteuern um abzugsfähigen Aufwand handelt). In den Steuersätzen inbegriffen sind die Steuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Dargestellt sind die Kantonshauptorte und die jeweils steuergünstigste Gemeinde des Kantons.
Kanton Zug
Stadt Zug: Gewinnsteuer 11.8%, Kapitalsteuer 0.07%
Gemeinde Baar: Gewinnsteuer 11.8%, Kapitalsteuer 0.07%
Kanton Luzern
Stadt Luzern: Gewinnsteuer 12.1%, Kapitalsteuer 0.18%
Gemeinde Meggen: Gewinnsteuer 11.2%, Kapitalsteuer 0.14%
Kanton Zürich
Stadt Zürich: Gewinnsteuer 19.6%, Kapitalsteuer 0.17%
Gemeinde Kilchberg: Gewinnsteuer 17.3%, Kapitalsteuer 0.13%
Kanton Schwyz
Gemeinde Schwyz: Gewinnsteuer 13.9%, Kapitalsteuer 0.01%
Gemeinden Wollerau / Feusisberg-Schindellegi: Gewinnsteuer 11.8%, Kapitalsteuer 0.01%
Die Kapitalsteuer wird grundsätzlich auf dem bilanzierten Eigenkapital erhoben. Je nach Kanton und Struktur der bilanzierten Aktiven lässt sich die Kapitalsteuer unter Umständen reduzieren. Zum Beispiel werden im Kanton Zug nur 2% des Eigenkapitals, das auf qualifizierende Beteiligungen, Konzerndarlehen und Patente entfällt, in die Berechnung einbezogen,
Privatpersonen und Selbständigerwerbende: Steuersätze der Einkommenssteuern (2024)
Nachfolgend werden Beispiele für die Steuersätze der Einkommenssteuern in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz für das Jahr 2024 aufgeführt (inkl. Bundessteuer, kantonale und kommunale Steuern). Diese Steuern sind in der Regel progressiv ausgestaltet: Je höher die steuerbaren Faktoren, umso höher die Steuersätze. Zudem kommen unterschiedliche Tarife für Verheirate und Nicht-Verheiratete zur Anwendung. Kantonal unterschiedlich ist auch die Höhe von allfälligen Abzügen. Die nachfolgenden Beispiele zeigen nur die Steuerbelastung für Verheiratete (ohne Kirchensteuer) auf dem schlussendlich steuerbaren Einkommen, ohne die unterschiedlichen Abzüge zu berücksichtigen.
Kanton Zug
Stadt Zug: 10.1% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 20.1% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Gemeinde Baar: 10.0% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 20.0% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Kanton Luzern
Stadt Luzern: 16.7% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 27.3% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Gemeinde Meggen: 13.8% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 23.4% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Kanton Zürich
Stadt Zürich: 17.1% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 32.1% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Gemeinde Kilchberg: 14.3% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 27.4% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Kanton Schwyz
Gemeinde Schwyz: 14.0% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 22.6% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Gemeinden Wollerau / Freienbach: 9.9% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 17.8% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
Privatpersonen und Selbständigerwerbende: Steuersätze der Vermögenssteuern (2024)
Die Vermögenssteuern werden auf Kantons- und Gemeindeebene erhoben. Nachfolgend werden Beispiele für die Vermögenssteuersätze in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz für das Jahr 2024 aufgeführt. In den Kantonen Zug und Zürich sind die Vermögenssteuersätze progressiv ausgestaltet: Je höher die steuerbaren Faktoren, umso höher die Steuersätze. Kantonal unterschiedlich ist auch die Höhe von allfälligen Freibeträgen.
Kanton Zug
Stadt Zug: 0.09% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.21% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Gemeinde Baar: 0.08% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.21% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Kanton Luzern
Stadt Luzern: 0.24% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.24% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Gemeinde Meggen: 0.19% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.19% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Kanton Zürich
Stadt Zürich: 0.10% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.47% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Gemeinde Kilchberg: 0.08% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.37% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Kanton Schwyz
Gemeinde Schwyz: 0.20% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.20% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Gemeinden Wollerau / Freienbach: 0.12% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.12% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Steuerexperten und Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
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