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Weitere News & Beiträge
Stuck in Paradise? Die Folgen der Arbeitsverhinderung bei verspäteter Ferienrückkehr
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz «ohne Arbeit kein Lohn». Das bedeutet, dass der Arbeitnehmende grundsätzlich das Lohnrisiko trägt und die Arbeitgeberin keinen Lohn schuldet, wenn der Arbeitnehmende an der Verrichtung der Arbeitsleistung verhindert ist.
Leiturteil des Bundesgerichts zur Besteuerung einer Entschädigung wegen fristloser Kündigung vom 19. Januar 2026 (9C_96/2024)
Das Bundesgericht hat in einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 19. Januar 2026 (9C_96/2024) erstmals über die Besteuerung einer Entschädigung zufolge unrechtmässiger fristloser Kündigung entschieden. Bereits im Jahre 2022 qualifizierte das Bundesgericht eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung als steuerfreie Genugtuungssumme (BGE 148 II 551).
Anpassungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland für Grenzgänger und andere grenzüberschreitende Aktivitäten
Neben Anpassungen an das OECD-Musterabkommen sollen im Protokoll ausführlichere Bestimmungen zu den grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten aufgenommen werden.
Reichlin Hess verstärkt Partnerschaft
Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass Stefan Blunschi als Partner zu Reichlin Hess gestossen ist. Wir heissen Stefan in unserer Partnerschaft herzlich willkommen.
Steuersätze 2025 für Unternehmen und natürliche Personen in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz
Steuern werden in der Schweiz auf Bundesebene, kantonaler Ebene und kommunaler Ebene erhoben. Dies gilt insbesondere für die Gewinnsteuern und Kapitalsteuern bei juristischen Personen, wie auch für die Einkommenssteuern und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen. Die Steuerbelastung kann sich zwischen den Kantonen und auch innerhalb eines Kantons zwischen einzelnen Gemeinden merklich unterscheiden.
Steuerfolgen beim Rückkauf und Verkauf eigener Aktien
Im Zusammenhang mit dem Rückkauf und Verkauf von eigenen Aktien durch eine Aktiengesellschaft stellen sich diverse steuerrechtliche Fragen in der Schweiz. Betroffen sind die Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Verrechnungssteuer, Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und Stempelabgaben. Das Bundesgericht hat in letzter Zeit einige der offenen Fragen behandelt. Nachfolgend werden einzelne steuerrechtliche Punkte im Zusammenhang mit eigenen Aktien näher erläutert.
Erbschafts- und Schenkungssteuerinitiative der Juso
Die Partei Juso (Jungsozialistinnen und -sozialisten) hat eine Volksinitiative zur Einführung einer neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene zustande gebracht. Somit muss das Schweizer Volk wohl frühstens im Jahr 2026 darüber abstimmen. Bei Annahme der Volksinitiative würden Nachlässe und Schenkungen über CHF 50 Mio. einer Steuer von 50% unterliegen. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass die Initiative angenommen wird. Der Grossteil der politischen Parteien lehnt sie ab. Eine 100%-Garantie besteht natürlich nicht, weswegen betroffene Personen vorab Massnahmen zur Vermeidung oder Reduktion einer solchen Steuer prüfen sollten.
