Im Zusammenhang mit dem Rückkauf und Verkauf von eigenen Aktien durch eine Aktiengesellschaft stellen sich diverse steuerrechtliche Fragen in der Schweiz. Betroffen sind die Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Verrechnungssteuer, Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und Stempelabgaben. Das Bundesgericht hat in letzter Zeit einige der offenen Fragen behandelt. Nachfolgend werden einzelne steuerrechtliche Punkte im Zusammenhang mit eigenen Aktien näher erläutert.

Erbschafts- und Schenkungssteuerinitiative der Juso
Die Partei Juso (Jungsozialistinnen und -sozialisten) hat eine Volksinitiative zur Einführung einer neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene zustande gebracht. Somit muss das Schweizer Volk wohl frühstens im Jahr 2026 darüber abstimmen. Bei Annahme der Volksinitiative würden Nachlässe und Schenkungen über CHF 50 Mio. einer Steuer von 50% unterliegen. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass die Initiative angenommen wird. Der Grossteil der politischen Parteien lehnt sie ab. Eine 100%-Garantie besteht natürlich nicht, weswegen betroffene Personen vorab Massnahmen zur Vermeidung oder Reduktion einer solchen Steuer prüfen sollten.
Neues Internationales Erbrecht
Am 1. Januar 2025 treten neue erbrechtliche Regelungen im schweizerischen internationalen Privatrecht (IPRG) in Kraft. Auslöser der Revisionsbestrebungen ist in erster Linie die 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Diese bezweckt u.a. eine Ver-einfachung der Nachlassplanung und Nachlassabwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug. Das internationale Erbrecht der Schweiz (im 6. Kapitel des IPRG) wird im Rahmen der Revisi-on modernisiert und an die Rechtsentwicklung im Ausland angepasst. Einerseits wird die Par-teiautonomie gestärkt, andererseits das Risiko von Zuständigkeitskonflikten mit ausländischen Behörden, vorab in der EU, vermindert. Durch die teilweise Harmonisierung des schweizeri-schen internationalen Erbrechts mit der EuErbVO sollen Entscheidungswidersprüche im Ver-hältnis zu den EuErbVO-Mitgliedstaaten verhindert werden. Dies soll insbesondere durch eine verbesserte Koordination der beidseitigen Entscheidungskompetenzen erfolgen, indem soweit möglich die Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln angeglichen werden oder, wo dies nicht möglich ist, darauf hingewirkt wird, dass beide Seiten dasselbe Recht anwenden.
Leiturteil des Bundesgerichts zur Fristenberechnung vom 13. August 2024 (5A_691/2023)
Achtung: Neu beginnt bei Monatsfristen die Frist mit dem Tag der Zustellung und nicht erst am Folgetag zu laufen.
Eidgenössisches Transparenzregister
Auf internationalen Druck soll zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen eingerichtet werden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen summarischen Überblick über die neuen Bestimmungen mit Fokus auf den Pflichten von Organen, Aktionären und wirtschaftlich berechtigten Personen von Schweizer Gesellschaften.
Besteuerung von natürlichen Personen im Kanton Zug
Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz unterliegen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene der Besteuerung. Die Höhe der Besteuerung zwischen den Kantonen und auch zwischen den Gemeinden innerhalb eines Kantons kann sehr unterschiedlich sein. Der Kanton Zug hat im Vergleich zu anderen Kantonen eine tiefe Einkommenssteuer und Vermögenssteuer. Die per Anfang 2024 in Kraft getretenen Anpassungen des Zuger Steuergesetzes sowie geplante, weitere Anpassungen reduzieren die Steuerbelastung zusätzlich.
Bundesrat mit der Erarbeitung einer Schweizer Unterhaltsstiftung beauftragt
Am 27. Februar 2024 hat nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat die Motion von Thierry Burkart (22.4445) mit dem Titel «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» angenommen.
Besteuerung von Anlage-Token in der Schweiz
Zur Besteuerung von kryptographischen Token im Allgemeinen und Anlage-Token im Besonderen besteht in der Schweiz mittlerweile eine gefestigte Praxis. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV sowie die kantonalen Steuerbehörden haben diese Praxis in diversen Arbeitspapieren, Merkblättern, Info-Broschüren und anderweitig publiziert. Nachfolgend werden die Grundzüge der Besteuerung von Anlage-Token kurz dargelegt.
Wegzug des Schuldners ins grenznahe Ausland: Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Forderungen im Verhältnis Schweiz – Deutschland
Werden fällige Rechnungen nicht bezahlt oder Mahnungen nicht befolgt, ist dies für Gläubiger* sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland äusserst ärgerlich. Aus diesem Grund geben sowohl die schweizerische als auch die deutsche Rechtsordnung dem Gläubiger die Möglichkeit, offene Forderungen auf einfache und effiziente Weise geltend zu machen: In der Schweiz mittels Betreibung und in Deutschland mittels Mahnverfahren.
Steuersätze für Unternehmen und natürliche Personen in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz (Update 2024)
Steuern werden in der Schweiz auf Bundesebene, kantonaler Ebene und kommunaler Ebene erhoben. Dies gilt insbesondere für die Gewinnsteuern und Kapitalsteuern bei juristischen Personen, wie auch für die Einkommenssteuern und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen. Die Steuerbelastung kann sich zwischen den Kantonen und auch innerhalb eines Kantons zwischen einzelnen Gemeinden merklich unterscheiden.
Ein/e Deutsche/r in der Schweiz
Die Zuwanderung aus dem Ausland, in erster Linie aus unseren Nachbarländern Deutschland, Italien und Frankreich, ist ungebrochen hoch, und es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend, nicht zuletzt aufgrund des sich verschärfenden Fachkräftemangels, auch in naher Zukunft nicht abschwächen wird. Demzufolge nimmt auch der Beratungsbedarf in ehe- und erbrechtlichen Angelegenheiten mit internationalem Bezug - sei es aufgrund binationaler Ehen, einer/m (mit Wohnsitz) in der Schweiz verstorbenen Ausländer/in, aber auch aufgrund von Vermögen im Ausland - stetig zu.
Reservezuteilung und Gewinnverwendung im neuen Aktienrecht
Im Rahmen der Aktienrechtsrevision wurden die Bestimmungen zu den Reserven neu strukturiert und dem Rechnungslegungsrecht angepasst (Art. 671 – 673 OR) sowie die Reihenfolge ihrer Verrechnung mit Verlusten festgelegt (Art. 674 OR).