Ein/e Deutsche/r in der Schweiz

Die Zuwanderung aus dem Ausland, in erster Linie aus unseren Nachbarländern Deutschland, Italien und Frankreich, ist ungebrochen hoch, und es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend, nicht zuletzt aufgrund des sich verschärfenden Fachkräftemangels, auch in naher Zukunft nicht abschwächen wird. Demzufolge nimmt auch der Beratungsbedarf in ehe- und erbrechtlichen Angelegenheiten mit internationalem Bezug - sei es aufgrund binationaler Ehen, einer/m (mit Wohnsitz) in der Schweiz verstorbenen Ausländer/in, aber auch aufgrund von Vermögen im Ausland - stetig zu.

Die Wirksamkeit Privatorischer Klauseln in Verfügungen von Todes wegen

Erben ist erfahrungsgemäss eine besonders emotionale Angelegenheit. Um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden und nicht noch zusätzliche Unklarheiten zu schaffen, empfiehlt es sich keine standardmässigen, formelhaften privatorischen Klauseln zu verwenden, sondern im Einzelfall zu prüfen, ob eine solche Klausel Sinn macht und diese bei Bedarf auf den Fall zugeschnitten zu formulieren.

Steuern und Sozialversicherungen bei ausländischen Verwaltungsräten von Schweizer Gesellschaften

Für Verwaltungsräte schweizerischer Unternehmen stellen sich diverse steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen, wenn sie ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben. Bei der Besteuerung kommen dabei die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung. Ist der Verwaltungsrat Bürger der EU, regelt zudem das Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU, in welchem Land Sozialversicherungsabgaben zu bezahlen sind.

Aufhebungsvereinbarung – Königsweg zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Fallstricken

In der Praxis werden Arbeitsverhältnisse oftmals mit einer Aufhebungsvereinbarung anstatt einer Kündigung aufgelöst. Aufhebungsvereinbarungen werden insbesondere dann geschlossen, wenn Arbeitsverhältnisse mit Führungskräften aufgelöst, umstrittene Forderungen abschliessend geregelt, Stellenwechsel vor Ablauf der Kündigungsfristen ermöglicht oder Beteiligungen am Geschäftsgewinn und an Bonusprogrammen vorzeitig abgegolten werden sollen.

Steuersätze für Unternehmen und natürliche Personen in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz

Steuern werden in der Schweiz auf Bundesebene, kantonaler Ebene und kommunaler Ebene erhoben. Dies gilt insbesondere für die Gewinnsteuern und Kapitalsteuern bei juristischen Personen, wie auch für die Einkommenssteuern und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen. Die Steuerbelastung kann sich zwischen den Kantonen und auch innerhalb eines Kantons zwischen einzelnen Gemeinden merklich unterscheiden.

Adoptionsurlaub

Erwerbstätige, welche ein Kind adoptieren, haben seit dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub.