Am 1. Januar 2025 treten neue erbrechtliche Regelungen im schweizerischen internationalen Privatrecht (IPRG) in Kraft. Auslöser der Revisionsbestrebungen ist in erster Linie die 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Diese bezweckt u.a. eine Ver-einfachung der Nachlassplanung und Nachlassabwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug. Das internationale Erbrecht der Schweiz (im 6. Kapitel des IPRG) wird im Rahmen der Revisi-on modernisiert und an die Rechtsentwicklung im Ausland angepasst. Einerseits wird die Par-teiautonomie gestärkt, andererseits das Risiko von Zuständigkeitskonflikten mit ausländischen Behörden, vorab in der EU, vermindert. Durch die teilweise Harmonisierung des schweizeri-schen internationalen Erbrechts mit der EuErbVO sollen Entscheidungswidersprüche im Ver-hältnis zu den EuErbVO-Mitgliedstaaten verhindert werden. Dies soll insbesondere durch eine verbesserte Koordination der beidseitigen Entscheidungskompetenzen erfolgen, indem soweit möglich die Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln angeglichen werden oder, wo dies nicht möglich ist, darauf hingewirkt wird, dass beide Seiten dasselbe Recht anwenden.

Eidgenössisches Transparenzregister
Auf internationalen Druck soll zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen eingerichtet werden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen summarischen Überblick über die neuen Bestimmungen mit Fokus auf den Pflichten von Organen, Aktionären und wirtschaftlich berechtigten Personen von Schweizer Gesellschaften.
Ein/e Deutsche/r in der Schweiz
Die Zuwanderung aus dem Ausland, in erster Linie aus unseren Nachbarländern Deutschland, Italien und Frankreich, ist ungebrochen hoch, und es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend, nicht zuletzt aufgrund des sich verschärfenden Fachkräftemangels, auch in naher Zukunft nicht abschwächen wird. Demzufolge nimmt auch der Beratungsbedarf in ehe- und erbrechtlichen Angelegenheiten mit internationalem Bezug - sei es aufgrund binationaler Ehen, einer/m (mit Wohnsitz) in der Schweiz verstorbenen Ausländer/in, aber auch aufgrund von Vermögen im Ausland - stetig zu.
Die Wirksamkeit Privatorischer Klauseln in Verfügungen von Todes wegen
Erben ist erfahrungsgemäss eine besonders emotionale Angelegenheit. Um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden und nicht noch zusätzliche Unklarheiten zu schaffen, empfiehlt es sich keine standardmässigen, formelhaften privatorischen Klauseln zu verwenden, sondern im Einzelfall zu prüfen, ob eine solche Klausel Sinn macht und diese bei Bedarf auf den Fall zugeschnitten zu formulieren.
Erbrecht: Der digitale Nachlass
Digitale Technologie ist bei den meisten Menschen längt ein Thema. Entsprechend hinterlassen Verstorbene immer häufiger auch einen Nachlass in digitaler Form. Für Hinterbliebene ist es nahezu unmöglich, die Daten eines Verstorbenen im Netz aufzuspüren und sich Zugang zu seinem digitalen Nachlass zu verschaffen. Deshalb sollte jeder bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen bzgl. seines digitalen Nachlasses treffen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die notwendigen bzw. sinnvollen Massnahmen.
COVID-19 im Schweizer Erbrecht
In diesen aussergewöhnlichen COVID-19 Zeiten beschäftigen sich viele Menschen notgedrungen mit Krankheit oder gar dem Tod. Die Vorsorge wichtiger als je und die Frage, was mit dem eigenen Vermögen im Falle des Tods passieren soll, ist omnipräsent. Um seinen Willen in diesen Fällen möglichst umfassend abzusichern, können gewisse rechtliche Vorkehrungen getroffen werden. Der nachstehende Artikel gibt einen Überblick über die gesetzlichen Möglichkeiten.