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Neues Internationales Erbrecht
Am 1. Januar 2025 treten neue erbrechtliche Regelungen im schweizerischen internationalen Privatrecht (IPRG) in Kraft. Auslöser der Revisionsbestrebungen ist in erster Linie die 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Diese bezweckt u.a. eine Ver-einfachung der Nachlassplanung und Nachlassabwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug. Das internationale Erbrecht der Schweiz (im 6. Kapitel des IPRG) wird im Rahmen der Revisi-on modernisiert und an die Rechtsentwicklung im Ausland angepasst. Einerseits wird die Par-teiautonomie gestärkt, andererseits das Risiko von Zuständigkeitskonflikten mit ausländischen Behörden, vorab in der EU, vermindert. Durch die teilweise Harmonisierung des schweizeri-schen internationalen Erbrechts mit der EuErbVO sollen Entscheidungswidersprüche im Ver-hältnis zu den EuErbVO-Mitgliedstaaten verhindert werden. Dies soll insbesondere durch eine verbesserte Koordination der beidseitigen Entscheidungskompetenzen erfolgen, indem soweit möglich die Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln angeglichen werden oder, wo dies nicht möglich ist, darauf hingewirkt wird, dass beide Seiten dasselbe Recht anwenden.