Initial Coin Offering: Wegweisendes Steuerruling betreffend einen Utility Token erhalten

Reichlin Hess hat ein wegweisendes Steuerruling betreffend die Behandlung der Erträge aus einem Initial Coin Offering („ICO“) mit einem Utility Token für Gewinnsteuerzwecke erhalten. Zusammenfassend geht das Ruling einen Schritt weiter als das bekannte Vorgehen mit der Verbuchung einer Rückstellung für zukünftige Aufwendungen. Im vorliegenden Fall werden je nach Erfolg des ICO die Erträge unterschiedlich behandelt bzw. werden sogenannte „Meilensteine“ definiert bei deren Überschreiten die zusätzlichen Erträge unterschiedlich behandelt werden. Die Gründer erhalten so mehr Flexibilität bezüglich der zukünftigen Verwendung der Erträge des ICO, was insbesondere deshalb wichtig ist, da der Erfolg eines ICO im Voraus nur schwer abzuschätzen ist.

| Christian Maeder

Dieses Vorgehen kann als Modell-Lösung für viele zukünftige ICOs von sogenannten Utility Tokens dienen.

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Christian Maeder
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
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