Neuer Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht: Simon Fricker
Seit dem 1. Januar 2020 unterstützt Simon Fricker das Team von Reichlin Hess. Damit wächst Reichlin Hess in den Bereichen Arbeitsrecht und Prozessführung weiter. Im Arbeitsrecht können unsere Kunden nun auf die Expertise von zwei Fachanwälten SAV Arbeitsrecht zählen, womit Reichlin Hess zu den führenden Kanzleien der Zentralschweiz im Arbeitsrecht gehört. Die Tätigkeit von Simon Fricker liegt schwergewichtig in den folgenden Gebieten: Arbeitsrecht; Vertragsrecht; Prozessführung; Gesellschafts- und Handelsrecht; Wettbewerbsrecht; Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Non-Fungible Tokens (NFTs) erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit und Verbreitung. Im Crypto Valley in der Schweiz entstehen immer mehr Startups, die sich mit der Entwicklung und dem Handel mit NFTs oder der Beratung rund um NFTs beschäftigen.
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg hat einen EU-Wachstumsprospekt genehmigt, den wir in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen in Luxemburg für den öffentlichen Verkauf von Beteiligungspapieren durch ein Schweizer Start-up, welches sich mit der Entwicklung von Software auf Basis von künstlicher Intelligenz beschäftigt, eingereicht haben.
Seit dem 1. Januar 2021 steht den Vätern in der Schweiz ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub zu. Diese Neuerung bringt für die frischgebackenen Väter eine willkommene Freizeit, um sich in der neuen Rolle zu Recht zu finden und die Familie zu unterstützen. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer stellen sich im Hinblick auf den Vaterschaftsurlaub verschiedene Fragen, von welchen wir nachfolgend die Wichtigsten behandeln.
Die Reduktion der gesetzlichen Pflichtteile per 1. Januar 2023 bringt neue Gestaltungsspielräume für den Erblasser. Treffen Sie frühzeitig Vorkehrungen und überprüfen Sie Ihr bestehendes Testament oder Erbvertrag. Sorgfältige Nachlassplanung erleichtert die Nachlassabwicklung und reduziert potentielle Konflikte unter den Erben oder Begünstigten. Unsere Anwälte freuen sich, Sie auf diesem Weg zu begleiten.
Digitale Technologie ist bei den meisten Menschen längt ein Thema. Entsprechend hinterlassen Verstorbene immer häufiger auch einen Nachlass in digitaler Form. Für Hinterbliebene ist es nahezu unmöglich, die Daten eines Verstorbenen im Netz aufzuspüren und sich Zugang zu seinem digitalen Nachlass zu verschaffen. Deshalb sollte jeder bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen bzgl. seines digitalen Nachlasses treffen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die notwendigen bzw. sinnvollen Massnahmen.
Das Kantonsgericht Luzern hat sich mit dem wegweisenden Entscheid 5V 20 396 (LGVE 2021 III Nr. 2) zur Nichtberücksichtigung der Ferien- und Feiertagsentschädigung bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführten summarischen Verfahren bei im Monatslohn Angestellten geäussert.
Per 1. Juni 2021 oder nach Vereinbarung suchen wir vorab für die Bereiche Corporate / Transactions / Commercial Contracts und Blockchain / DLT / Regulatory eine/n oder zwei
Inhaberaktien sind nur noch zulässig, wenn eine Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet hat. Falls dies nicht der Fall ist, so müssen Inhaberaktien bis spätestens 30. April 2021 in Namenaktien umgewandelt werden. Die Umwandlung bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar.