Brexit – Das Vereinigte Königreich verlässt die EU

Nach einer langen Verhandlungsphase über die Bedingungen verlässt das Vereinigte Königreich heute endlich die Europäische Union (EU). Aber das Ende und der Abschluss der Trennung sind noch weit entfernt. Denn ab dem 1. Februar 2020 wird das Vereinigte Königreich neue Bedingungen als Ersatz für die in den verschiedenen Abkommen der EU geregelten Angelegenheiten aushandeln müssen. Was ändert sich also heute? Unsere Arbeitsrechtsexperten werden Ihnen im Folgenden die dringendsten Fragen beantworten.

| Philipp Bachmann, Simon Fricker

Was passiert, wenn das Vereinigte Königreich die EU verlässt, in Bezug auf die Einwanderung und die Arbeitstätigkeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz?

Als Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU gilt das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr. Um die im Rahmen der Personenfreizügigkeit erworbenen Aufenthaltsrechte von Schweizer und britischen Bürgern zu schützen, haben das Vereinigte Königreich und die Schweiz ein Abkommen unterzeichnet.

Mit dem Brexit-Abkommen haben sich das Vereinigte Königreich und die EU auf eine Übergangszeit geeinigt. Die Übergangsperiode wird am 31. Dezember 2020 enden (falls sie nicht verlängert wird). Während dieser Übergangszeit gilt die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU weiterhin, sodass Bürger des Vereinigten Königreichs weiterhin auf der Grundlage der Personenfreizügigkeit einwandern können.

Nach dieser Übergangszeit wird das neue Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger (Abkommen über die Rechte der Bürger) in Kraft treten.

Welche Rechte werden durch das Abkommen über die Rechte der Bürger nach der Übergangszeit geschützt?

Der wichtigste Punkt ist, dass das Abkommen über die Rechte der Bürger nur die unter der Personenfreizügigkeit mit der EU erworbenen Rechte schützt, die vor dem Wegfall der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich erworben wurden. Die wichtigsten Rechte dieses Abkommens sind:

  • Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit (Arbeitnehmer oder Selbständiger)
  • Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit
  • Recht auf Familienzusammenführung
  • Beschäftigung in der Schweiz als Grenzgänger
  • Fortsetzung der Leistungserbringung (bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr)
  • Prinzip der Nicht-Diskriminierung
  • Recht auf den Erwerb von Immobilien
  • Soziale Sicherheit: die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 gelten weiterhin
  • Anerkennung von Berufsqualifikationen

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen dem neuen Abkommen und der Personenfreizügigkeit für die Bürger aus dem Vereinigten Königreich und ihre Familienmitglieder in der Schweiz?

Es gibt vier Hauptunterschiede zwischen der Personenfreizügigkeit und dem bilateralen Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürger:

  • Die zuständige Behörde kann von Bürgern des Vereinigten Königreichs verlangen, dass sie einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen.
  • Straftaten, die nach dem Ende der Personenfreizügigkeit begangen werden, werden nach den Regeln des Ausländer- und Integrationsgesetzes (FNIA) beurteilt, wie dies auch für Nicht-EU/EFTA-Bürger der Fall ist.
  • Der Familiennachzug wird durch die strengeren Bestimmungen des FNIA geregelt, beginnend fünf Jahre nach dem Ende des AFMP (z.B. ausreichende finanzielle Mittel betreffend).
  • Der präferenzielle Marktzugang für personenbezogene Dienstleistungen im Rahmen der Personenfreizügigkeit endet, wenn diese nicht mehr gilt. Relevant ist die Aufnahme der Dienstleistungen unter der Personenfreizügigkeit. Danach fallen sie unter die Bedingungen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen der WTO (GATS).

Welche Massnahmen werden von britischen Staatsangehörigen verlangt, die bereits im Rahmen der Personenfreizügigkeit in der Schweiz leben, und wie lange sind die erworbenen Rechte gültig?

Bürger des Vereinigten Königreichs, die eine Kurz- oder Langzeitaufenthaltsgenehmigung oder eine EU/EFTA-Grenzgängerbewilligung vor dem Ende der Personenfreizügigkeit erhalten haben, brauchen keine Massnahmen zu ergreifen. Es besteht die Möglichkeit, dass Bürger des Vereinigten Königreichs ihre derzeitige Genehmigung gegen eine andere umtauschen müssen. Dies würde jedoch deren Rechte nicht beeinträchtigen.

Die im Rahmen der Personenfreizügigkeit und des Abkommens über die Rechte der Bürger erworbenen Rechte sind unbegrenzt gültig, unter der Bedingung, dass die Anforderungen des Abkommens erfüllt werden.

Unter welchen Bedingungen können britische Staatsbürger nach dem Wegfall der Personenfreizügigkeit in die Schweiz einwandern?

Nach der Übergangszeit können Bürger des Vereinigten Königreichs nicht mehr nach den Bestimmungen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz einwandern.

Sofern kein zusätzliches bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich geschlossen wird, müssen Bürger des Vereinigten Königreichs, die in die Schweiz einwandern wollen, die Anforderungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) erfüllen. Sie würden nationalen Kontingenten unterliegen. Der Bundesrat hat bereits ein separates Kontingent für 3500 Personen aus dem Vereinigten Königreich eingeführt, um der Schweizer Wirtschaft die nötige Flexibilität zu sichern.

Zurzeit führen die Schweiz und das Vereinigte Königreich Gespräche über ein mögliches zukünftiges Zuwanderungsprogramm.

Benötigen Bürgerinnen und Bürger der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs ein Visum, wenn sie in Zukunft in das jeweils andere Land reisen?

Da sich die EU und das Vereinigte Königreich auf einen kontrollierten Brexit geeinigt haben, benötigen die Bürger des Vereinigten Königreichs während der Übergangszeit kein Visum. Das Gleiche gilt für Schweizer, welche in das Vereinigte Königreich reisen.

Mit der aktuellen Revision der Verordnung (EU) 2018/1806 sind die Bürger des Vereinigten Königreichs für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum (einschliesslich der Schweiz) von der Visumpflicht befreit.

Wenn Sie Bürger des Vereinigten Königreichs in Ihrem Unternehmen beschäftigen oder als Bürger des Vereinigten Königreichs in der Schweiz arbeiten, geben Ihnen unsere Experten gerne weitere Auskünfte.

Philipp Bachmann
Attorney-at-Law, Notary Public, LL.M. Certified Specialist SBA Employment Law
[email protected]
Simon Fricker
Attorney at Law Certified Specialist SBA Employment Law
[email protected]

Weitere News & Beiträge