Steuersätze für Unternehmen und natürliche Personen in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz

Steuern werden in der Schweiz auf Bundesebene, kantonaler Ebene und kommunaler Ebene erhoben. Dies gilt insbesondere für die Gewinnsteuern und Kapitalsteuern bei juristischen Personen, wie auch für die Einkommenssteuern und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen. Die Steuerbelastung kann sich zwischen den Kantonen und auch innerhalb eines Kantons zwischen einzelnen Gemeinden merklich unterscheiden. Viele Kantone haben ihre Unternehmenssteuern im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) auf Anfang des Jahres 2020 gesenkt.

| Christian Maeder, Benno Hinni

Unternehmen: Steuersätze der Gewinn- und Kapitalsteuern

Nachfolgend werden die Gewinn- und Kapitalsteuersätze für Unternehmen / juristische Personen in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz für das Jahr 2020 aufgeführt. Gezeigt werden die effektiven Steuersätze, also die Gewinnsteuerbelastung auf dem Gewinn vor Steuern (da es sich bei den Gewinnsteuern um abzugsfähigen Aufwand handelt). In den Steuersätzen inbegriffen sind die Steuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Dargestellt sind die Kantonshauptorte und die jeweils steuergünstigste Gemeinde des Kantons.

Kanton Zug

  • Stadt Zug: Gewinnsteuer 11.9%, Kapitalsteuer 0.07%
  • Gemeinde Baar: Gewinnsteuer 11.8%, Kapitalsteuer 0.07%

Kanton Luzern

  • Stadt Luzern: Gewinnsteuer 12.3%, Kapitalsteuer 0.19%
  • Gemeinde Meggen: Gewinnsteuer 11.3%, Kapitalsteuer 0.14%

Kanton Zürich

  • Stadt Zürich: Gewinnsteuer 21.1%, Kapitalsteuer 0.17%
  • Gemeinde Kilchberg: Gewinnsteuer 18.6%, Kapitalsteuer 0.14%

Kanton Schwyz

  • Gemeinde Schwyz: Gewinnsteuer 14.1%, Kapitalsteuer 0.01%
  • Gemeinde Wollerau: Gewinnsteuer 11.8%, Kapitalsteuer 0.01%

Die Kapitalsteuer wird grundsätzlich auf dem bilanzierten Eigenkapital erhoben. Je nach Kanton und Struktur der bilanzierten Aktiven lässt sich die Kapitalsteuer unter Umständen reduzieren. Zum Beispiel werden im Kanton Zug nur 2% des Eigenkapitals, das auf qualifizierende Beteiligungen, Konzerndarlehen und Patente entfällt, in die Berechnung einbezogen,

Privatpersonen und Selbständigerwerbende: Steuersätze der Einkommenssteuern

Nachfolgend werden Beispiele für die Steuersätze der Einkommenssteuern in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz für das Jahr 2020 aufgeführt (inkl. Bundessteuer, kantonale und kommunale Steuern). Diese Steuern sind in der Regel progressiv ausgestaltet: Je höher die steuerbaren Faktoren, umso höher die Steuersätze. Zudem kommen unterschiedliche Tarife für Verheirate und Nicht-Verheiratete zur Anwendung. Kantonal unterschiedlich ist auch die Höhe von allfälligen Abzügen. Die nachfolgenden Beispiele zeigen nur die Steuerbelastung auf dem schlussendlich steuerbaren Einkommen ohne die unterschiedlichen Abzüge zu berücksichtigen.

Kanton Zug

  • Stadt Zug: 11.3% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 21.2% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
  • Gemeinde Baar: 11.1% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 20.9% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000

Kanton Luzern

  • Stadt Luzern: 17.9% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 28.5% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
  • Gemeinde Meggen: 14.4% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 23.9% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000

Kanton Zürich

  • Stadt Zürich: 17.4% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 32.4% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
  • Gemeinde Kilchberg: 14.6% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 27.6% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000

Kanton Schwyz

  • Gemeinde Schwyz: 15.6% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 24.3% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000
  • Gemeinde Wollerau: 11.3% bei steuerbarem Einkommen von CHF 150’000 und 19.3% bei steuerbarem Einkommen von CHF 500’000

Privatpersonen und Sebständigerwerbende: Steuersätze der Vermögenssteuern

Die Vermögenssteuern werden auf Kantons- und Gemeindeebene erhoben. Nachfolgend werden Beispiele für die Vermögenssteuersätze in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz für das Jahr 2020 aufgeführt. Auch die Vermögenssteuersätze sind in der Regel progressiv ausgestaltet: Je höher die steuerbaren Faktoren, umso höher die Steuersätze. Kantonal unterschiedlich ist auch die Höhe von allfälligen Freibeträgen.

Kanton Zug

  • Stadt Zug: 0.14% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.26% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
  • Gemeinde Baar: 0.14% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.25% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000

Kanton Luzern

  • Stadt Luzern: 0.30% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.30% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
  • Gemeinde Meggen: 0.23% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.23% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000

Kanton Zürich

  • Stadt Zürich: 0.11% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.48% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
  • Gemeinde Kilchberg: 0.09% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.38% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000

Kanton Schwyz

  • Gemeinde Schwyz: 0.22% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.22% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000
  • Gemeinde Wollerau: 0.14% bei steuerbarem Vermögen von CHF 500’000 und 0.14% bei steuerbarem Vermögen von CHF 5’000’000

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Steuerexperten und Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

Christian Maeder
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
[email protected]
Benno Hinni
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
[email protected]

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