Durchsetzung eines arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbotes
Reichlin Hess hat eine Klientin (Arbeitgeberin) bei der superprovisorischen Durchsetzung eines arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbotes vertreten. Das zuständige Gericht hat der Arbeitnehmerin untersagt, Dokumente der vormaligen Arbeitgeberin zu verwenden und deren Kunden und Lieferanten zu kontaktieren. Dieses Ergebnis ist für die Klientin erfreulich, können damit doch ihre legitimen Geheimhaltungsinteressen gewahrt werden.
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