Die Verlängerung gilt in allen Verfahren nach Bundesrecht oder kantonalem Recht. Einzig in Verfahren, in welchen bereits heute keine Gerichtsferien gelten, insbesondere in dringlichen Angelegenheiten (Summarverfahren), Schlichtungsverfahren und Strafverfahren, stehen die Fristen nicht still.
Das Kantonsgericht des Kantons Zug hat zudem beschlossen, dass ab sofort und einstweilen bis zum 19. April 2020 keine Gerichtsverhandlungen durchgeführt werden. Ausgenommen sind dringende Gerichtsverhandlungen, welche keinen Aufschub dulden. Alle angesetzten Verhandlungen, welche nicht von der Ausnahme betroffen sind, werden vertagt.