Ferner hat der Regierungsrat des Kantons Zug angekündigt, den kantonalen Steuerfuss in den Jahren 2021 bis 2023 von 82% auf 78% senken zu wollen. Davon werden sowohl natürliche Personen wie auch Unternehmen profitieren. Allerdings muss die Steuersenkung noch vom Kantonsrat bestätigt werden.
Stuck in Paradise? Die Folgen der Arbeitsverhinderung bei verspäteter Ferienrückkehr
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz «ohne Arbeit kein Lohn». Das bedeutet, dass der Arbeitnehmende grundsätzlich das Lohnrisiko trägt und die Arbeitgeberin keinen Lohn schuldet, wenn der Arbeitnehmende an der Verrichtung der Arbeitsleistung verhindert ist.
