Die Zahlung von Steuern durch Kryptowährungen ist beschränkt auf maximal CHF 100‘000. Wer seine Steuern so bezahlen will, kann sich ab Februar 2021 bei der Steuerverwaltung Zug melden. Die Steuerverwaltung wird sicherstellen, dass sie selber immer Schweizer Franken erhält und somit auch bei grösseren Kursschwankungen der Kryptowährungen kein Risiko trägt. Dafür wird sie mit einem externen Dienstleister zusammenarbeiten.
Damit ist der Kanton Zug der erste Kanton in der Schweiz, der die Zahlung von Steuern mit Kryptowährungen zulässt. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung von Kryptowährungen als allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel. Zudem festigt der Kanton Zug dadurch seine Position als „Crypto Valley“ mit einer Vielzahl von Unternehmen im Bereich der Blockchain-Technologien und der Krypto-Branche. Als Berater von solchen Unternehmen begrüssen wir den Entscheid des Kantons Zug. Er zeigt, dass der Kanton Zug diese neuen Technologien unterstützt. Zusammen mit attraktiven Gewinnsteuersätzen, der Möglichkeit von Steuervorbescheiden zu komplexen Krypto-Transaktionen und den steuerlichen Massnahmen zur Förderung von Forschung- und Entwicklung bietet der Kanton Zug sehr vorteilhafte Rahmenbedingungen für innovativen Unternehmen aus der Blockchain-Branche.
Der Inhalt dieses Newsletters stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar und darf nicht als solcher verwendet werden. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Steuerexperten und Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.