Kryptowährungen: Steuerwerte 2020 für die Vermögenssteuer

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Kursliste für Fremdwährungen und Kryptowährungen per 31. Dezember 2020 veröffentlicht. Die Wechselkurse werden für die Festlegung des Steuerwerts von Fremdwährungen und Kryptowährungen benötigt, welche jeweils in der privaten Steuererklärung als steuerbares Vermögen zu deklarieren sind.

| Christian Maeder, Benno Hinni

In der Kursliste der ESTV enthalten sind auch Jahresendkurse von 20 bekannten Kryptowährungen, wie Bitcoin (BTC) (CHF 25’476.03) und Ethereum (ETH) (CHF 650.93) oder Litecoin (LTC) (CHF 110.45). Die aufgeführten Native-Coins sind grundsätzlich gemäss dieser Liste per Ende Jahr für die private Steuererklärung zu bewerten. Falls es sich bei den Native-Coins um Geschäftsvermögen von natürlichen Personen handelt, unterliegen sie gemäss ihren steuerlichen Buchwerten der Vermögenssteuer. In einem ersten Schritt sollte also unterschieden werden, ob es sich bei den Native-Coins um Privat- oder Geschäftsvermögen handelt.

Asset-Backed-Token, dazu gehören sogenannte Fremdkapital-, Eigenkapital- und Partizipations-Token, und Utility Token unterliegen grundsätzlich nach ihrem aktuellen Bewertungskurs (bei einem Listing wäre dies z.B. der Börsenkurs) oder – falls kein Bewertungskurs ermittelt werden kann – zum ursprünglichen Kaufpreis der Vermögenssteuer. Die vollständige Liste der Jahresendkurse 2020 der Eidgenössischen Steuerverwaltung kann hier abgerufen werden:

Christian Maeder
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
[email protected]
Benno Hinni
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
[email protected]

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