Weitere News & Beiträge
Anpassungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland für Grenzgänger und andere grenzüberschreitende Aktivitäten
Neben Anpassungen an das OECD-Musterabkommen sollen im Protokoll ausführlichere Bestimmungen zu den grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten aufgenommen werden.
Reichlin Hess verstärkt Partnerschaft
Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass Stefan Blunschi als Partner zu Reichlin Hess gestossen ist. Wir heissen Stefan in unserer Partnerschaft herzlich willkommen.
Steuersätze 2025 für Unternehmen und natürliche Personen in den Kantonen Zug, Luzern, Zürich und Schwyz
Steuern werden in der Schweiz auf Bundesebene, kantonaler Ebene und kommunaler Ebene erhoben. Dies gilt insbesondere für die Gewinnsteuern und Kapitalsteuern bei juristischen Personen, wie auch für die Einkommenssteuern und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen. Die Steuerbelastung kann sich zwischen den Kantonen und auch innerhalb eines Kantons zwischen einzelnen Gemeinden merklich unterscheiden.
Steuerfolgen beim Rückkauf und Verkauf eigener Aktien
Im Zusammenhang mit dem Rückkauf und Verkauf von eigenen Aktien durch eine Aktiengesellschaft stellen sich diverse steuerrechtliche Fragen in der Schweiz. Betroffen sind die Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Verrechnungssteuer, Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und Stempelabgaben. Das Bundesgericht hat in letzter Zeit einige der offenen Fragen behandelt. Nachfolgend werden einzelne steuerrechtliche Punkte im Zusammenhang mit eigenen Aktien näher erläutert.
Erbschafts- und Schenkungssteuerinitiative der Juso
Die Partei Juso (Jungsozialistinnen und -sozialisten) hat eine Volksinitiative zur Einführung einer neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene zustande gebracht. Somit muss das Schweizer Volk wohl frühstens im Jahr 2026 darüber abstimmen. Bei Annahme der Volksinitiative würden Nachlässe und Schenkungen über CHF 50 Mio. einer Steuer von 50% unterliegen. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass die Initiative angenommen wird. Der Grossteil der politischen Parteien lehnt sie ab. Eine 100%-Garantie besteht natürlich nicht, weswegen betroffene Personen vorab Massnahmen zur Vermeidung oder Reduktion einer solchen Steuer prüfen sollten.
Neues Internationales Erbrecht
Am 1. Januar 2025 treten neue erbrechtliche Regelungen im schweizerischen internationalen Privatrecht (IPRG) in Kraft. Auslöser der Revisionsbestrebungen ist in erster Linie die 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Diese bezweckt u.a. eine Ver-einfachung der Nachlassplanung und Nachlassabwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug. Das internationale Erbrecht der Schweiz (im 6. Kapitel des IPRG) wird im Rahmen der Revisi-on modernisiert und an die Rechtsentwicklung im Ausland angepasst. Einerseits wird die Par-teiautonomie gestärkt, andererseits das Risiko von Zuständigkeitskonflikten mit ausländischen Behörden, vorab in der EU, vermindert. Durch die teilweise Harmonisierung des schweizeri-schen internationalen Erbrechts mit der EuErbVO sollen Entscheidungswidersprüche im Ver-hältnis zu den EuErbVO-Mitgliedstaaten verhindert werden. Dies soll insbesondere durch eine verbesserte Koordination der beidseitigen Entscheidungskompetenzen erfolgen, indem soweit möglich die Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln angeglichen werden oder, wo dies nicht möglich ist, darauf hingewirkt wird, dass beide Seiten dasselbe Recht anwenden.
