Die Reduktion der gesetzlichen Pflichtteile per 1. Januar 2023 bringt neue Gestaltungsspielräume für den Erblasser. Treffen Sie frühzeitig Vorkehrungen und überprüfen Sie Ihr bestehendes Testament oder Erbvertrag. Sorgfältige Nachlassplanung erleichtert die Nachlassabwicklung und reduziert potentielle Konflikte unter den Erben oder Begünstigten. Unsere Anwälte freuen sich, Sie auf diesem Weg zu begleiten.
Die eidgenössischen und kantonalen Steuergesetze sehen vor, dass gemeinnützige Institutionen von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreit werden. Damit diese Steuerbefreiung zur Anwendung kommt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Nachfolgend werden diese erläutert.
RA Simon Fricker hat sich im Interview mit der Zeitschrift plädoyer zum neuen Vorschlage des Bundesrates zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes geäussert.