Die Zuwanderung aus dem Ausland, in erster Linie aus unseren Nachbarländern Deutschland, Italien und Frankreich, ist ungebrochen hoch, und es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend, nicht zuletzt aufgrund des sich verschärfenden Fachkräftemangels, auch in naher Zukunft nicht abschwächen wird. Demzufolge nimmt auch der Beratungsbedarf in ehe- und erbrechtlichen Angelegenheiten mit internationalem Bezug - sei es aufgrund binationaler Ehen, einer/m (mit Wohnsitz) in der Schweiz verstorbenen Ausländer/in, aber auch aufgrund von Vermögen im Ausland - stetig zu.