Erbrechtsrevision 2023

Die Reduktion der gesetzlichen Pflichtteile per 1. Januar 2023 bringt neue Gestaltungsspielräume für den Erblasser. Treffen Sie frühzeitig Vorkehrungen und überprüfen Sie Ihr bestehendes Testament oder Erbvertrag. Sorgfältige Nachlassplanung erleichtert die Nachlassabwicklung und reduziert potentielle Konflikte unter den Erben oder Begünstigten. Unsere Anwälte freuen sich, Sie auf diesem Weg zu begleiten.

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