Kryptowährungen: ESTV publiziert Steuerwerte für 2021

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Kursliste für Fremdwährungen und Kryptowährungen per 31. Dezember 2021 veröffentlicht. Die Wechselkurse werden für die Festlegung des Steuerwerts von Fremdwährungen und Kryptowährungen benötigt, welche jeweils in der privaten Steuererklärung als steuerbares Vermögen zu deklarieren sind.

| Christian Maeder, Benno Hinni

In der Kursliste der ESTV enthalten sind Jahresendkurse von 20 bekannten Kryptowährungen , wie Bitcoin (BTC) (CHF 43’071.03), Ethereum (ETH) (CHF 3’389.950242) und Litecoin (LTC) (CHF 135.28). Die aufgeführten Kryptowährungen sind grundsätzlich gemäss dieser Liste per Ende Jahr für die private Steuererklärung zu bewerten (im Kanton Zug im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen mit dem Hinweis «übrige Guthaben»). Falls die betreffende Kryptowährung in der Liste der ESTV nicht erwähnt wird, kann z.B. https://coinmarketcap.com/ verwendet werden.

Falls es sich bei den Kryptowährungen um Geschäftsvermögen von natürlichen Personen handelt, unterliegen sie gemäss ihren steuerlichen Buchwerten der Vermögenssteuer. In einem ersten Schritt sollte also unterschieden werden, ob es sich bei den Kryptowährungen um Privat- oder Geschäftsvermögen handelt.

Asset-Backed-Token, dazu gehören sogenannte Fremdkapital-, Eigenkapital- und Partizipations-Token, und Utility Token unterliegen grundsätzlich nach ihrem aktuellen Bewertungskurs (bei einem Listing wäre dies z.B. der Börsenkurs) oder – falls kein Bewertungskurs ermittelt werden kann – zum ursprünglichen Kaufpreis der Vermögenssteuer.

Die vollständige Liste der Jahresendkurse 2021 der Eidgenössischen Steuerverwaltung kann hier abgerufen werden:

https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html#/ratelist/2021

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Christian Maeder
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
[email protected]
Benno Hinni
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
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