Die ESTV publiziert jährlich eine Kursliste, in welcher die Wechselkurse von Fremdwährungen und Kryptowährungen per Ende Jahr aufgeführt sind. Für das Jahr 2022 befinden sich die Jahresendkurse von bereits mehr als 40 bekannten Kryptowährungen auf der Kursliste: z.B. Bitcoin (BTC) (CHF 15‘345.739085), Ethereum (ETH) (CHF 1‘109.251223), Litecoin (LTC) (CHF 62.841485) oder Ripple (XRP) (CHF 0.316784). Eigentümer von Kryptowährungen müssen diese Kurse für die Deklaration in ihrer Steuererklärung anwenden (im Kanton Zug im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen). Falls die betreffende Kryptowährung in der Liste der ESTV nicht erwähnt wird, kann z.B. der Kurs von https://coinmarketcap.com/ verwendet werden. Bei Rückfragen von der Steuerverwaltung kann der Bestand an Kryptowährungen in der Regel mit einem Ausdruck der Jahresendbestände im «Wallet», also der digitalen Brieftasche, belegt werden.
Handelt jemand berufsmässig mit Kryptowährungen, werden diese als Geschäftsvermögen qualifiziert. In diesem Fall sind die in der Bilanz aufgeführten Buchwerte der Kryptowährungen relevant. Es sollte deshalb geprüft werden, ob es sich bei Kryptowährungen um Privat- oder Geschäftsvermögen handelt. Die Qualifikation als Geschäftsvermögen kann erhebliche Auswirkungen bei der Einkommenssteuer haben.
Asset-Backed-Token, dazu gehören sogenannte Fremdkapital-, Eigenkapital- und Partizipations-Token, und Utility Token unterliegen grundsätzlich nach ihrem aktuellen Bewertungskurs (bei einem Listing wäre dies z.B. der Börsenkurs) oder – falls kein Bewertungskurs ermittelt werden kann – zum ursprünglichen Kaufpreis der Vermögenssteuer.
Die vollständige Liste der Jahresendkurse 2022 der Eidgenössischen Steuerverwaltung kann hier abgerufen werden:
https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html#/ratelist/2022
Der Inhalt dieses Newsletters stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar und darf nicht als solcher verwendet werden. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Steuerexperten und Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.