Adoptionsurlaub

Erwerbstätige, welche ein Kind adoptieren, haben seit dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub.

Vaterschaftsurlaub: Was sich änderte!

Seit dem 1. Januar 2021 steht den Vätern in der Schweiz ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub zu. Diese Neuerung bringt für die frischgebackenen Väter eine willkommene Freizeit, um sich in der neuen Rolle zu Recht zu finden und die Familie zu unterstützen. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer stellen sich im Hinblick auf den Vaterschaftsurlaub verschiedene Fragen, von welchen wir nachfolgend die Wichtigsten behandeln.

Betreibung bleiben auch nach erfolglosem Rechtsöffnungsverfahren sichtbar

Mit diesem Entscheid hat das Bundesgericht die Frage geklärt, ob ein erfolgloses Rechtsöffnungsverfahren ebenfalls die Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte gestützt auf Art. 8 Abs. 3 lit. d SchKG rechtfertigt. Die Antwort des Bundesgerichts ist nein. Auch ein erfolgloses Rechtsöffnungsbegehren führt dazu, dass eine Betreibung für Dritte weiterhin ersichtlich ist. Will der (vermeintliche) Schuldner die Bekanntgabe der Betreibung an Dritte dennoch verhindern, kann und muss er selber aktiv werden und gegen den (vermeintlichen Gläubiger) Klage auf Aufhebung der Betreibung bzw. Nichtbestand der Forderung führen.

Medienmitteilungen des Bundesrates vom 26.02.2020 zur Revision der ZPO – Erlass der Botschaft

Am Mittwoch 26. Februar 2020 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Vernehmlassungsergebnisse zur Revision der ZPO zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet. Auslöser dafür war eine im November 2014 eingereichte Motion, die verlangte, dass die bestehende ZPO zuerst auf ihre Tauglichkeit in der Praxis überprüft wird und der Bundesrat dann anhand der Ergebnisse eine Vorlage mit erforderlichen Anpassungen ausarbeiten soll. Ziel dieser Vorgehensweise war es, die ZPO in einer einzigen Vorlage anzupassen und damit eine Aufteilung in einzelne Revisionspakete zu verhindern.

Home Office – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Arbeit zu Hause

Mobile Arbeitsformen sind im Trend. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von der zusätzlichen Flexibilität bei der Arbeitsleistung. Start-ups und Konzerne haben erkannt, dass die Möglichkeit einen Teil der Arbeit ausserhalb des Betriebes zu erbringen, ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigert. Mobiles Arbeiten bedeutet gegenseitiges Vertrauen. Die Grundlagen dafür sollten in einer Vereinbarung festgehalten werden. Lesen Sie dazu mehr im aktuellen Beitrag unserer Arbeitsrechtsexperten.

Neues Jahr – Neues Ferienguthaben

Jedes Kalenderjahr erwirbt der Arbeitnehmer einen Ferienanspruch von mindestens vier Wochen und jedes Jahr stellen sich in der Praxis die gleichen Fragen. Unsere Experten für Arbeitsrecht geben die wichtigsten Antworten.

Stellenmeldepflicht – Umsetzung im Kanton Zug und erste Erfahrungen

Am 1. Juli 2018 ist die Stellenmeldepflicht für Arbeitgeber in Kraft getreten. Mit der Stellenmeldepflicht wird die vor vier Jahren vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt. Die Stellenmeldepflicht verpflichtet die Arbeitgeber im Wesentlichen erstens, zu besetzende Stellen dem zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu melden, sofern die Arbeitslosigkeit im entsprechenden Beruf einen Schwellenwert überschreitet.