Kanton Zug ermöglicht Steuerzahlungen mit Kryptowährungen

Der Kanton Zug hat in einer Medienmitteilung vom 3. September 2020 mitgeteilt, dass ab Februar 2021 die Zahlung von Steuern mittels Kryptowährungen möglich sein wird. Akzeptiert werden die Währungen Bitcoin (BTC) und Ether. Die neue Zahlungsmöglichkeit wird sowohl Gesellschaften wie auch Privatpersonen zur Verfügung stehen.

Steuerliche Massnahmen des Kantons Zug im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Aufgrund der Coronavirus-Situation hat die Steuerverwaltung des Kantons Zug diverse Vorkehrungen getroffen, um die Steuerpflichtigen zu entlasten. Für natürliche Personen wurden die Fristen zur Einreichung der Steuererklärung oder des Antrags auf eine Tarifkorrektur (für Quellenbesteuerte) auf den 30. Juni 2020 verschoben. Ebenfalls bis zum 30. Juni 2020 wurden die Fristen für die Zahlung von Steuern erstreckt, was für Privatpersonen und...

Bundesrat verlegt Beginn der Gerichtsferien

Gemäss Verordnung hat der Bundesrat den Beginn der Ostergerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren bereits auf den 21. März 2020 (statt 5. April 2020) vorverlegt. Die Verlängerung gilt in allen Verfahren nach Bundesrecht oder kantonalem Recht. Einzig in Verfahren, in welchen bereits heute keine Gerichtsferien gelten, insbesondere in dringlichen Angelegenheiten (Summarverfahren), Schlichtungsverfahren und Strafverfahren, stehen die Fristen nicht still. Das Kantonsgericht...

Stable Coins

Am 15. Januar 2020 nahm der Bundesrat an seiner Sitzung Kenntnis von den jüngsten Entwicklungen im Bereich der sogenannten Stable Coins und diskutierte dabei die Vorschläge von internationalen Regulierungsbehörden. Stable Coins sind auf Blockchain-Technologie basierende Tokens, die wertstabile Vermögenswerte abbilden oder mit solchen Vermögenswerten unterlegt sind.

Steuervorlage 17: Bundesrat bestätigt drei neue Verordnungen betreffend die Anrechnung ausländischer Quellensteuern, ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten sowie den Eigenfinanzierungsabzug

Am 13. November 2019 hat der Bundesrat über drei Verordnungen zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) abgestimmt und diese angenommen. Diese Verordnungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Es handelt sich dabei um die Verordnungen (1) über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern, (2) die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten (Patentbox) und (3) die Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen.

Steuerfolgen beim Aktienverkauf: Einschränkungen des Prinzips des steuerfreien Kapitalgewinns

Das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich hat sich in einem neueren Entscheid mit der Besteuerung von Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Aktien und der Abgrenzung zu Arbeitsentgelt befasst. Im Grundsatz ist der Gewinn aus dem Verkauf von Aktien bzw. Beteiligungen bei natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz steuerfrei. Einige wichtige Ausnahmen sollten jedoch beachtet werden.